Allgemeine Informationen

In jeder Stadt und Gemeinde des Landkreises Nordsachsen gibt es Kindertagesstätten, in denen die Kinder bis zur Einschulung betreut werden. Außerdem bieten zahlreiche Tagesmütter und Tagesväter individuelle Betreuungsangebote für Kinder bis zum Alter von 3 Jahren an. Um Kinder in Tagespflege betreuen zu können, ist eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes nötig. 

Um dem Förderungsauftrag in Kita und Tagespflege gerecht zu werden, berät das Jugendamt Träger von Einrichtungen,  Leiter/-innen, Tagesmütter- und -väter sowie Eltern.

Die Aufgaben der Kita-Fachberatung sind: 

  • Fachaufsicht und Beratung zu Fragen der Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII sowie § 3 SächsKitaG
  • Beratung von Eltern zur Kindertagespflege
  • Beratung von Kommunen zur Kindertagespflege
  • Prüfung der Geeignetheit, persönliche Gespräche und Erteilung der Pflegeerlaubnis für Kindertagespflegepersonen nach § 43 SGB VIII
  • Anleitung, Beratung sowie Fortbildung von Kindertagespflegepersonen
  • Kontrolle der Kindertagespflegestellen
  • Vermittlung von Kindertagespflegestellen
  • Information und Beratung für alle Kindertageseinrichtungen, Trägern von Kindertageseinrichtungen, Gemeinden, Eltern und Interessierten nach SächsKitaG.
  • Informationen und Beratung aller interessierten Eltern, Gemeinden und Tagespflegepersonen in allen Fragen der Kindertagespflege

Zuständigkeiten

Der hinterlegten Übersicht können Sie entnehmen, welcher Mitarbeiter Ansprechpartner für Ihre Fragen ist.

Ansprechpartner

Maria Kühnemund

SB Fachberatung Kita und Kindertagespflege

Jugendamt

Haus: A
Zimmer: 2.OG, 301

Jana Seifert

SB Fachberatung Kita und Kindertagespflege

Jugendamt

Haus: A
Zimmer: 2.OG, 301

Christina Troch

SB Fachberatung Kita und Kindertagespflege

Jugendamt

Zimmer: FNP, DG, 2.055

Formulare & Online-Dienste

Rechtsgrundlage