Allgemeine Informationen

AKTUELLES

Auslobung zum 8. Kleingartenwettbewerb des Landkreises Nordsachsen „Nordsachsens schönste Kleingartenanlage“ unter dem Motto „Kleingärten im demografischen Wandel – attraktiv für Jung und Alt“.

Das Landratsamt Nordsachsen führt im Jahr 2025 wieder den Kreiswettbewerb für Kleingärtnervereine „Nordsachsens schönste Kleingartenanlage“ im Landkreis Nordsachsen durch. In Abstimmung mit den zuständigen Kleingärtnerverbänden hat das Landratsamt Nordsachsen beschlossen, den Wettbewerb im Jahr 2025 unter das Motto „Kleingärten im demografischen Wandel – attraktiv für Jung und Alt“ zu stellen. Die Auslobung mit den Teilnahmebedingungen sowie den Anmeldebogen finden Sie unten unter Formulare. Der Anmeldebogen ist zudem bei den zuständigen Kleingärtnerverbänden erhältlich. Das vorrangige Ziel des Wettbewerbes besteht in der Förderung des nordsächsischen Kleingartenwesens und dessen Wertschätzung in der Bevölkerung. Kleingärten haben in unserem Landkreis eine bedeutende regionale, soziale, ökologische und stadtplanerische Funktion. 

Die Kleingärtnervereine melden ihre Teilnahme bitte spätestens bis zum 30. April 2025 beim zuständigen Kleingärtnerverband an. Der Anmeldung sind die entsprechenden Unterlagen beizufügen. Die Begehung der Kleingartenanlagen wird durch die Jury in den Monaten Juni bis Juli 2025 stattfinden. Die Termine werden rechtzeitig mitgeteilt.
Die Prämierung aller Preisträger erfolgt am 25. September 2025 im Bürgerhaus in Eilenburg.

Wir hoffen auf eine rege Teilnahme!
 

ALLGEMEINES

Neben der finanziellen Gemeinnützigkeit gibt es eine kleingärtnerische Gemeinnützigkeit, umgangssprachlich auch „grüne Gemeinnützigkeit“ genannt. Diese wird dem Kleingärtnerverein vom Landratsamt nur zuerkannt, wenn der Verein im Vereinsregister eingetragen ist, sich der regelmäßigen Prüfung der Geschäftsführung unterwirft und wenn die Satzung bestimmt, dass die Organisation ausschließlich oder überwiegend die Förderung des Kleingartenwesens sowie die fachliche Betreuung ihrer Mitglieder bezweckt. Die regelmäßige Prüfung dieser Voraussetzungen erfolgt mindestens aller 5 Jahre, wobei der Zeitraum auch kürzer sein kann. Zur satzungsgemäßen Arbeit des Vereins finden hierzu meist Gartenbegehungen statt. Eine wichtige Aufgabe ist auch die Zusammenarbeit mit den zuständigen Regional- und Kreisverbänden der Kleingärtner. Zur Förderung des Kleingartenwesens im Landkreis wird u.a. aller drei Jahre der Wettbewerb „Nordsachsens schönste Kleingartenanlage“ durch den Landrat ausgelobt.

Ansprechpartner

Patricia Kuhn

Sachbearbeiterin Planungsrecht

Sachgebiet Planungsrecht/Koordinierung

Haus: 4

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Rechtsgrundlage

Bundeskleingartengesetz