Allgemeine Informationen

Versicherungen können von den Hinterblieben des Verstorbenen verlangen, dass ihnen eine Kopie der Todesbescheinigung zugesendet wird. Die Erlaubnis dazu haben die Verstorbenen bereits mit Unterzeichnung des Versicherungsvertrages unterschrieben. Desshalb können Versicherungen diese Bescheinigung bei dem zuständigen Gesundheitsamt anfordern.

Verfahrensablauf

  • Schriftlicher Antrag der Versicherung, mit Erklärung des Verstorbenen
  • Versenden der Kopie mit Rechnung an die Versicherung

Fristen

Keine

Kosten

Ausstellung (30 )

Ansprechpartner

Herr Pätz

Medizinischer Fachangestellter

Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst

Haus: A

Gesundheitsamt

Haus: A