Allgemeine Informationen

Kulturdenkmale sind Zeugnisse der Geschichte im öffentlichen Raum. Wir setzen uns nicht wie mit Erinnerungs- und Kunstgegenständen in Museen nur zu besonderen Zeiten durch Betrachtung auseinander, sondern durch alltäglichen Umgang und Benutzung wie mit Sachen der Gegenwart. Auf diese Weise wirkt Geschichtliches gegenwärtig als Bereicherung unserer Lebenserfahrung, ist Ausdruck unserer kulturellen Tradition und prägt das Erscheinungsbild unserer Städte und Gemeinden. Denkmalpflege dient in diesem Sinne dem Wohl des Einzelnen und der Allgemeinheit.

Die Kulturdenkmale sollen nachrichtlich in öffentliche Verzeichnisse, sog. Kulturdenkmallisten, aufgenommen werden. Auskünfte, ob Ihr Objekt in der aktuellen Liste der Kulturdenkmale erfasst ist, erteilt die untere Denkmalschutzbehörde. Sie können die Liste der Kulturdenkmale mit Ausnahme der archäologischen Denkmale auch online einsehen.

Ansprechpartner

Frau Gruhne

Sachbearbeiterin Denkmalschutz/Eingriffsverwaltung

Sachgebiet Denkmalschutz

Haus: 4

Frau Schwarze

Sachbearbeiterin Denkmalschutz

Sachgebiet Denkmalschutz

Haus: 4

Frau Wilhelm

Sachbearbeiterin Denkmalschutz

Sachgebiet Denkmalschutz

Frau Beck

Sachbearbeiterin Denkmalschutz

Sachgebiet Denkmalschutz

Frau Freund

Sachgebietsleiterin Denkmalschutz

Sachgebiet Denkmalschutz

Haus: 4

Rechtsgrundlage

Sächsisches Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG)