Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Vorhaben im ländlichen Raum nach der Förderrichtlinie "Ländliche Entwicklung" (LE/2014), Nr. 08915
Im Rahmen der Richtlinie "Ländliche Entwicklung" werden Vorhaben gefördert, die ländliche Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume sichern und weiter entwickeln. Die Vorhaben sollen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur und einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen. [...]
Für welche Vorhaben sind Zuschüsse möglich?
- Ländliche Neuordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)
- Verbesserung der Breitbandversorgung in ländlichen Gebieten
- Maßnahmen des Rahmenplans "Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz" (GAK-Rahmenplan) Förderbereich 1, Maßnahmengruppe A, Integrierte Ländliche Entwicklung
Hinweis: Förderung von GAK-Vorhaben nur nach gesondertem Aufruf des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft)
Konditionen
- Finanzierungsart
- Anteilfinanzierung (Zuschuss)
Höhe
- Ländliche Neuordnung: 65 – 90 %
- Breitbandversorgung: 90 %
- GAK-Maßnahmen: Fördersatz nach Vorgaben laut Aufruf
Höchstbetrag
- Ländliche Neuordnung: keine Beschränkung
- Breitbandversorgung: EUR 500.000 pro Ort
- GAK-Maßnahmen: Vorgaben laut Aufruf
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Weiterführende Informationen
- Karte Räumlicher Geltungsbereich RL LE/2014 (für Fördergegenstände 2 und 3)
- Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
Ländliche Neuordnung
- Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse
- Wasser- und Bodenverbände und ähnliche Rechtspersonen
- einzelne Beteiligte
- bei freiwilligem Landtausch: die Tauschpartner und andere am Tausch beteiligte Personen
Breitbandversorgung
- Gemeinden und Gemeindeverbände
Maßnahmen des GAK-Rahmenplans
Entsprechend des Aufrufs des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft:
- Gemeinden und Gemeindeverbände
- Zusammenschlüsse regionaler Akteure mit eigener Rechtspersönlichkeit
- natürliche Personen und Personengesellschaften
- juristische Personen des privaten Rechts
- Teilnehmergemeinschaften, deren Zusammenschlüsse
- Wasser- und Bodenverbände und ähnliche Rechtspersonen
- einzelne Beteiligte / Tauschpartner
Hinweis: Beachten Sie die weiteren Voraussetzungen nach der Förderrichtlinie "LE 2014" beziehungsweise des GAK-Rahmenplans.
Verfahrensablauf
- Antragsvordrucke und Merkblätter erhalten Sie in Papierform bei der zuständigen Stelle (oder unter "Formulare & Online-Dienste" auf dieser Seite nach der Regionalisierung).
- Den vollständig ausgefüllten Antrag reichen Sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Ist Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie die Zuschüsse auf Kosten- und Ausgabennachweis ausgezahlt.
Für besondere Fördervorhaben können abweichende Regelungen getroffen werden.