Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Vorhaben im ländlichen Raum nach der Förderrichtlinie "Ländliche Entwicklung" (LE/2014), Nr. 08915

Im Rahmen der Richtlinie "Ländliche Entwicklung" werden Vorhaben gefördert, die ländliche Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume sichern und weiter entwickeln. Die Vorhaben sollen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur und einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen. [...]

Für welche Vorhaben sind Zuschüsse möglich?
  • Ländliche Neuordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)
  • Verbesserung der Breitbandversorgung in ländlichen Gebieten
  • Maßnahmen des Rahmenplans "Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz" (GAK-Rahmenplan) Förderbereich 1, Maßnahmengruppe A, Integrierte Ländliche Entwicklung

Hinweis: Förderung von GAK-Vorhaben nur nach gesondertem Aufruf des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft)

Konditionen

  • Finanzierungsart
  • Anteilfinanzierung (Zuschuss)
Höhe
  • Ländliche Neuordnung: 65 – 90 %
  • Breitbandversorgung: 90 %
  • GAK-Maßnahmen: Fördersatz nach Vorgaben laut Aufruf
Höchstbetrag
  • Ländliche Neuordnung: keine Beschränkung
  • Breitbandversorgung: EUR 500.000 pro Ort
  • GAK-Maßnahmen: Vorgaben laut Aufruf

Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Weiterführende Informationen

  • Karte Räumlicher Geltungsbereich RL LE/2014 (für Fördergegenstände 2 und 3)
  • Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

Ländliche Neuordnung

  • Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse
  • Wasser- und Bodenverbände und ähnliche Rechtspersonen
  • einzelne Beteiligte
  • bei freiwilligem Landtausch: die Tauschpartner und andere am Tausch beteiligte Personen

Breitbandversorgung

  • Gemeinden und Gemeindeverbände

Maßnahmen des GAK-Rahmenplans

Entsprechend des Aufrufs des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft:

  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Zusammenschlüsse regionaler Akteure mit eigener Rechtspersönlichkeit
  • natürliche Personen und Personengesellschaften
  • juristische Personen des privaten Rechts
  • Teilnehmergemeinschaften, deren Zusammenschlüsse
  • Wasser- und Bodenverbände und ähnliche Rechtspersonen
  • einzelne Beteiligte / Tauschpartner

Hinweis: Beachten Sie die weiteren Voraussetzungen nach der Förderrichtlinie "LE 2014" beziehungsweise des GAK-Rahmenplans.

Verfahrensablauf

  • Antragsvordrucke und Merkblätter erhalten Sie in Papierform bei der zuständigen Stelle (oder unter "Formulare & Online-Dienste" auf dieser Seite nach der Regionalisierung).
  • Den vollständig ausgefüllten Antrag reichen Sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Ist Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie die Zuschüsse auf Kosten- und Ausgabennachweis ausgezahlt.

Für besondere Fördervorhaben können abweichende Regelungen getroffen werden.

Fristen

nicht festgelegt

Kosten

keine

Benötigte Unterlagen

Antragsformulare (in Kürze unter "Formulare & Online-Dienste" abrufbar)

Nachweise über die Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sowie die Gesamtfinanzierung der Maßnahme

Rechtsgrundlage