Allgemeine Informationen

Der Status eines Naturschutzgebiets ist die strengste gesetzliche Schutzgebietskategorie (Sonderfall Natura 2000) zum besonderen Schutz von Natur und Landschaft.  Gesetzlich können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden, soweit es der Schutzzweck erlaubt. Im Landkreis Nordsachsen gibt es insgesamt 16 Naturschutzgebiete (NSG). Die NSG sind durch Rechtsverordnung rechtskräftig ausgewiesen. Die Schutzgebietsverordnungen enthalten neben dem Schutzzweck oft auch Regelungen über notwendige Beschränkungen, wie u.a. der landwirtschaftlichen Nutzung, einschließlich Bewirtschaftungspflichten. Diese ergeben sich aus den Verboten, zulässigen Handlungen sowie Pflege- und Entwicklungszielen der jeweiligen Rechtsverordnung zum NSG.

Voraussetzungen

Sie bewirtschaften landwirtschaftliche Nutzflächen in einem NSG.

Verfahrensablauf

Bitten prüfen Sie, ob Sie landwirtschaftliche Nutzflächen in einem NSG bewirtschaften. Falls ja, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf, damit wir Sie über die geltenden und relevanten naturschutzrechtlichen Vorgaben informieren und mit Ihnen die Art und Weise der zukünftigen Bewirtschaftung von Flächen im NSG darauf abstimmen können.

Tipps und zur Informationen über die Lage von NSG:

Zeigen Sie schriftlich die Maßnahmen zur Flächenbewirtschaftung in einem NSG vor Ausführung von Maßnahmen an.

Ihre Anzeige sollte mindestens die folgenden Angaben enthalten:

  • Flächenangaben: Feldblock, Feldstück und Schlag, Grünland oder Ackerland
  • Vorgesehene Maßnahmen: Nutzung (Mahd, Fruchtanbau), Düngung, Maßnahmezeitpunkt, Häufigkeit, Flächenumgriff, Gewährleistung des Schutzes wertvoller Biotopstrukturen, wie z. B. Ufer-Gehölzrandstreifen, Gehölze oder Kiesflächen, etc.

Tipps: Bei Fragen kontaktieren Sie die Untere Naturschutzbehörde, z. B.

  • ob Flächen in einem NSG bewirtschaftet werden,
  • welche Bewirtschaftung zulässig bzw. mit dem Schutzzweck vereinbar ist,
  • welche Bewirtschaftungsmaßnahme ggf. anzeigt werden muss.

Für die Anzeige nutzen Sie bitten die Formulare auf dieser Seite.

Zuständigkeiten

Zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Nordsachsen.

Fristen

Anzeige mindestens sechs Wochen vor Ausführung der Maßnahme zur Flächenbewirtschaftung.

Kosten

Keine

Ansprechpartner

Petra Berger

Sachbearbeiterin Naturschutz, Fachbearbeitung Schutzgebiete, Biotope, Artenschutz, Überwachung Förderung

Sachgebiet Naturschutz (Untere Naturschutzbehörde)

Haus: 4

Formulare & Online-Dienste

Formulare

Rechtsgrundlage

Rechtsverordnung zur Festsetzung des jeweiligen NSG in Verbindung mit § 23 und § 54 BNatSchG