Allgemeine Informationen
Im Liegenschaftskataster werden Flurstücke mit ihren Grenzen, Flächengrößen, Nutzungen, Gebäuden und weiteren Angaben geführt. Es enthält auch die Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens, die nachrichtlich aus dem Grundbuch übernommen wurden.
Als Grundlage für den Lageplan zum Bauantrag, zum Nachweis der Grundstücksgrenzen, für Planung und Bodenordnung sowie für den Grundstücksverkehr dient ein aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster.
Hierzu gehören insbesondere die Liegenschaftskarte, Flurstücksnachweise sowie Flurstücksnachweise mit Eigentümerangaben.
Voraussetzungen
Grundsätzlich kann jeder Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen und Auszüge erhalten.
- Auszüge mit Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens werden an Flurstückseigentümer, soweit die Daten ihr Flurstück betreffen, abgegeben.
- Anderen Personen werden diese Informationen nur bereitgestellt, wenn ein berechtigtes Interesse besteht und offenkundig schutzwürdige Interessen Betroffener nicht entgegenstehen.
Verfahrensablauf
Die Übermittlung von Informationen aus dem Liegenschaftskataster beantragen Sie schriftlich, per Telefax, E-Mail oder Online-Formular bei
- dem Vermessungsamt des Landkreises Nordsachsen oder
- bei dem Landesamt für Geobasisinformation Sachsen.
Ihren Antrag auf Auszüge aus dem Liegenschaftskataster können Sie formlos senden:
- als E-Mail an vermessungsamt@lra-nordsachsen.de oder
- als Brief an LRA Nordsachsen, Vermessungsamt, Dr.-Belian-Straße 5, 04838 Eilenburg.
Für den Antrag sind folgende Angaben erforderlich:
- Name und Adresse des Antragstellers sowie des Kostenträgers (wenn abweichend vom Antragsteller ➔ bitte Kostenübernahmeerklärung beilegen)
- Bezeichnung des Flurstücks, für welches die Auszüge beantragt werden (Gemarkung/Flur und Flurstücksnummer oder Lagebezeichnung)
- Bezeichnung und Verwendungszweck der benötigten Unterlagen/Daten (bei personenbezogenen Daten bitte berechtigtes Interesse darlegen)
- gewünschte Versandart (per Post, per E-Mail)
- eventuell Telefonnummer für Rückfragen
Für Fragen zum Liegenschaftskataster, zur Katastervermessung oder zur Übermittlung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster erreichen Sie uns auch unter
Telefon: 03421 758-3432 oder 03421 758-3433
Zuständigkeiten
Neben den Unteren Vermessungsbehörden stellt das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) ebenfalls Auszüge aus dem Liegenschaftskataster bereit:
–> Liegenschaftskataster - Landesamt für Geobasisinformation Sachsen
Darüber hinaus können auch Gemeinden und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) befugt sein, amtliche Auszüge aus der Liegenschaftskarte abzugeben.
Fristen
keine
Kosten
Auszug aus der Liegenschaftskarte (je Auszug 23,80 - 47,60 )
Flurstücksnachweis, Flurstücks- und Eigentumsnachweis sowie weitere Auszüge (Mindestens EUR 17,85 (je Flurstück EUR 11,90 - EUR 23,80) )
Ansprechpartner
Teamleiterin Geschäftsstelle
Sachgebiet Service
Sachgebietsleiter Service
Sachgebiet Service
Teamleiter Datenbereitstellung und Dokumentenmanagementsystem
Sachgebiet Service
Formulare & Online-Dienste
Formulare
Rechtsgrundlage
- § 11 Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) – Bereitstellung von Informationen aus den Datenbeständen des amtlichen Vermessungswesens durch Vermessungsbehörden
- Verordnung über Gebühren und Auslagen der Vermessungsbehörden und der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (Sächsische Vermessungskostenverordnung)