Allgemeine Informationen

Wenn Mietschulden angefallen sind und Ihnen die Räumung der Wohnung droht, kann das Sozialamt in bestimmten Fällen diese Mietschulden übernehmen.

Die Hilfe wird in der Regel als Darlehen gewährt. Die Entscheidung darüber hängt immer vom Einzelfall ab, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Suchen Sie als Erstes den Kontakt zu Ihrem Vermieter beziehungsweise zu Ihrer Vermieterin. Sofern Sie wirtschaftlich dazu in der Lage sind, können Sie mit ihm oder ihr zum Beispiel eine Ratenzahlung der aufgelaufenen Mietschuld vereinbaren.

Voraussetzungen

  • drohende Wohnungslosigkeit wegen Kündigung oder Räumungsklage aufgrund von Mietrückständen
  • die monatliche Miete muss angemessen sein
  • die Zahlung der zukünftigen Mieten muss gesichert sein

Verfahrensablauf

  • Formulieren Sie einen schriftlichen Antrag auf Übernahme von Mietrückständen.
  • Reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Sie erhalten einen Bescheid.
  • Falls die Mietschulden übernommen werden, erhält der Vermieter in der Regel die Zahlung direkt von der zuständigen Stelle.

Fristen

keine

Kosten

keine

Ansprechpartner

Sabrina Saretz

Sachgebietsleiterin

Sachgebiet Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Bildung und Teilhabe

Ildiko Saul

Sachgebietsleiterin

Sachgebiet Pflege, weitere Sozialhilfeleistungen

Benötigte Unterlagen

formloser Antrag

Mietvertrag

Kündigung oder Räumungsklage

aktuelle Aufstellung über den Mietrückstand – als "Mietkontenspiegel" beim Vermieter erhältlich

Einkommensnachweise (zum Beispiel Leistungsbescheide und Gehaltsabrechnungen)

Kontoauszüge der letzten drei Monate

Hinweis

Falls nötig, fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen von Ihnen an.

Rechtsgrundlage

  • § 36 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) – Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft