Allgemeine Informationen
Das Jugendamt erteilt auch Auskunft über die Nichtabgabe einer Sorgeerklärung. Dieses sogenannte Negativattest wird auf Antrag der Kindesmutter erstellt. Es dient als Nachweis der alleinigen elterlichen Sorge, wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht verheiratet waren.
Ansprechpartner
Heike Achtelik
Urkundsperson
Beurkundung
Zimmer: FNP, UG, -1.001