Allgemeine Informationen
Als Bauherrin oder Bauherr müssen Sie der Bauaufsichtsbehörde die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung des Gebäudes (der baulichen Anlage) mindestens zwei Wochen vorher mitteilen. Bei einem Wohngebäude wäre die Aufnahme der Nutzung gleichzusetzen mit dem Bezug des Hauses.
Keiner solchen Anzeige bedarf es, wenn Ihr Bauvorhaben verfahrensfrei ist. Eine Bauabnahme im Sinne einer zwingenden Abnahme genehmigungsbedürftiger baulicher Anlagen durch die Bauaufsichtsbehörde während der Bauausführung (Rohbauabnahme) und nach Abschluss der Bauarbeiten (Schlussabnahme) ist in der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) nicht vorgesehen. Stattdessen enthält die SächsBO in § 82 Regelungen zu Bauzustandsanzeigen und zur Aufnahme der Nutzung.
Voraussetzungen
- bevorstehende Nutzung der baulichen Anlage
Verfahrensablauf
Zeigen Sie der Bauaufsichtsbehörde die beabsichtige Aufnahme der Nutzung des Gebäudes (bauliche Anlage) schriftlich mit dem vorgeschriebenen Formular an.
Fristen
Anzeige
- mindestens zwei Wochen vor beabsichtigter Nutzungsaufnahme
Kosten
keine
Ansprechpartner
Sachgebietsleiterin Bauordnung
Sachgebiet Bauordnung
Haus: 4
(Gemeinden: Bad Düben)
Sachbearbeiterin Bauordnung
Sachgebiet Bauordnung
Haus: 4
(Gemeinden: Schkeuditz (ohne Flughafen), Wiedemar)
04838 Eilenburg03421 758-3126
Sachbearbeiter Bauordnung
Sachgebiet Bauordnung
Haus: 4
(Gemeinden: Taucha, Wermsdorf, Schönwölkau)
04838 Eilenburg03421 758-3159
Sachbearbeiter Bauordnung
Sachgebiet Bauordnung
Haus: 4
(Gemeinden: Doberschütz, Jesewitz, Laußig, Löbnitz, Zschepplin, Krostitz)
04838 Eilenburg03421 758-3124
Sachbearbeiter Bauordnung
Sachgebiet Bauordnung
Haus: 4
(Gemeinden: Bad Düben, Dommitzsch, Elsnig, Trossin)
04838 Eilenburg03421 758-3123
Sachbearbeiter Bauordnung
Sachgebiet Bauordnung
Haus: 4
(Gemeinden: Belgern-Schildau)
04838 Eilenburg03421 758-3120
Sachbearbeiter Bauordnung
Sachgebiet Bauordnung
Haus: 4
(Gemeinden: Schkeuditz, Flughafen Leipzig/Halle)
04838 Eilenburg03421 758-3141
Sachbearbeiterin Bauordnung
Sachgebiet Bauordnung
(Gemeinden: Mügeln, Dahlen, Liebschützberg, Naundorf (bei Oschatz), Cavertitz)
04758 Oschatz03421 758-3125
Sachbearbeiterin Bauordnung
Sachgebiet Bauordnung
Haus: 4
(Gemeinden: Arzberg, Beilrode, Mockrehna, Rackwitz)
04838 Eilenburg03421 758-3160
Formulare & Online-Dienste
Rechtsgrundlage
- § 82 Absatz 2 Sächsische Bauordnung (SächsBO)