Allgemeine Informationen

Als Bauherrin oder Bauherr müssen Sie der Bauaufsichtsbehörde die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung des Gebäudes (der baulichen Anlage) mindestens zwei Wochen vorher mitteilen. Bei einem Wohngebäude wäre die Aufnahme der Nutzung gleichzusetzen mit dem Bezug des Hauses.

Keiner solchen Anzeige bedarf es, wenn Ihr Bauvorhaben verfahrensfrei ist. Eine Bauabnahme im Sinne einer zwingenden Abnahme genehmigungsbedürftiger baulicher Anlagen durch die Bauaufsichtsbehörde während der Bauausführung (Rohbauabnahme) und nach Abschluss der Bauarbeiten (Schlussabnahme) ist in der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) nicht vorgesehen. Stattdessen enthält die SächsBO in § 82 Regelungen zu Bauzustandsanzeigen und zur Aufnahme der Nutzung.

Voraussetzungen

  • bevorstehende Nutzung der baulichen Anlage

Verfahrensablauf

Zeigen Sie der Bauaufsichtsbehörde die beabsichtige Aufnahme der Nutzung des Gebäudes (bauliche Anlage) schriftlich mit dem vorgeschriebenen Formular an.

Fristen

Anzeige

  • mindestens zwei Wochen vor beabsichtigter Nutzungsaufnahme

Kosten

keine

Ansprechpartner

Frau Heinicke

Sachgebietsleiterin Bauordnung

Sachgebiet Bauordnung

Haus: 4

(Gemeinden: Bad Düben)

Frau Apitzsch

Sachbearbeiterin Bauordnung

Sachgebiet Bauordnung

Haus: 4

(Gemeinden: Schönwölkau, Wiedemar)

Herr Bolte

Sachbearbeiter Bauordnung

Sachgebiet Bauordnung

Haus: 4

(Gemeinden: Taucha, Wermsdorf)

Herr Ebelt

Sachbearbeiter Bauordnung

Sachgebiet Bauordnung

Haus: 4

(Gemeinden: Doberschütz, Jesewitz, Laußig, Löbnitz, Zschepplin)

Frau Schroeder

Sachbearbeiterin Bauordnung

Sachgebiet Bauordnung

Haus: 4

(Gemeinden: Arzberg, Beilrode, Mockrehna, Rackwitz)

Herr Engemann

Sachbearbeiter Bauordnung

Sachgebiet Bauordnung

Haus: 4

(Gemeinden: Bad Düben, Dommitzsch, Elsnig, Trossin)

Herr Metzner

Sachbearbeiter Bauordnung

Sachgebiet Bauordnung

Haus: 4

(Gemeinden: Schkeuditz (ohne Flughafen), Krostitz)

Herr Schönichen

Sachbearbeiter Bauordnung

Sachgebiet Bauordnung

Haus: 4

(Gemeinden: Belgern-Schildau)

Herr Voigt

Sachbearbeiter Bauordnung

Sachgebiet Bauordnung

Haus: 4

(Gemeinden: Schkeuditz, Flughafen Leipzig/Halle)

Frau Zabell-Heide

Sachbearbeiterin Bauordnung

Sachgebiet Bauordnung

(Gemeinden: Mügeln, Dahlen, Liebschützberg, Naundorf (bei Oschatz), Cavertitz)

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Rechtsgrundlage