Allgemeine Informationen
Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, kann ein rotes Kennzeichen beantragt werden.
Der numerische Teil des Kennzeichens beginnt mit "07". Dieses Kennzeichen ist eine Alternative zum Oldtimer-H-Kennzeichen und lohnt sich vor allem beim Besitz mehrerer Oldtimer-Fahrzeuge.
Die Verwendung dieses Kennzeichens durch die Halterin oder den Halter ist allerdings auf folgende Fälle eingeschränkt:
- Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen sowie der An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
- Probefahrten und Überführungsfahrten
- Fahrten zur Wartung und Reparatur der Oldtimer
Kennzeichen, die bis zum 28.02.2007 ausgegeben wurden und deren (eventuelle fünfjährige) Befristung ausläuft, bevor das betreffende Fahrzeug 30 Jahre alt ist, erhalten im Freistaat Sachsen Besitzstandsschutz.
Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen sind steuerbegünstigt und unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer von EUR 46,02 für Krafträder beziehungsweise EUR 191,73 für alle übrigen Fahrzeuge.
Hinweis: Bei einigen Anliegen wird gegebenenfalls der Zulassung eine situationsbestimmte Einzelfallentscheidung zu Grunde gelegt. Um die Vollständigkeit der Unterlagen bei Beantragung zu gewährleisten, wird darum gebeten, vorher telefonisch oder per E-Mail (kfz-zulassung@lra-nordsachsen.de) den Kontakt zur Zulassungsbehörde aufzunehmen.
Verfahrensablauf
Antragstellung
Für die Zuteilung eines roten Oldtimer-Kennzeichens genügt in der Regel ein formloser Antrag. Sie können auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen.
Fristen
keine
Kosten
je nach Verwaltungsaufwand (25,60 bis 205,00 )
Ansprechpartner
03421/758 5100
Straßenverkehrsamt
04509 Delitzsch03421/758 5100
Formulare & Online-Dienste
Online-Dienste
Benötigte Unterlagen
gültiger aktueller Personalausweis oder Reisepass (im Original) mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate
bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
bei Firmen
- natürliche Personen: Gewerbeanmeldung
- juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag
Oldtimer-Fahrzeugpass oder sonstiger Oldtimer-Nachweis (Technische Prüfstelle DEKRA)
- Angabe des Herstellers, der Art des Fahrzeugs, der Fahrgestellnummer, des Baujahres und der erstmaligen Zulassung zum Straßenverkehr – vor mindestens 30 Jahren
Bestätigung des Halters, dass dieser an Oldtimerveranstaltungen teilnimmt und die Fahrzeuge dort einsetzen möchte
Auszug aus dem Fahreignungsregister
Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
Hinweis
Da Sie hochwertige und fälschungssichere Zulassungsbescheinigungen erhalten, legen Sie der Zulassungsbehörde bitte Ihre persönlichen oder betrieblichen Dokumente im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vor. Einfache Kopien genügen in der Regel nicht.
Versicherungsbestätigung
Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.
Sie besteht aus einer siebenstelligen Zeichenkette (so genannte elektronische Versicherungsbestätigung "eVB"). Über diese eVB werden die Versicherungsdaten vom Versicherer durch die Zulassungsbehörde abgerufen, geprüft und im Fahrzeugregister erfasst.
Kennzeichenschilder
Die benötigten Kennzeichenschilder können Sie nach der Antragstellung herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
SEPA-Lastschriftmandat
Führungszeugnis
Original Fahrzeugbrief
Wenn dieser nicht vorgelegt werden kann, wird ein Eigentumsnachweis, ein Gutachten gemäß §21 StVZO und eine KBA-Auskunft benötigt.
Rechtsgrundlage
- § 43 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) – Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)