Allgemeine Informationen
Saisonkennzeichen sind in erster Linie für Fahrzeuge wie Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile gedacht, die nur zu bestimmten Jahreszeiten benutzt werden. Deren Eigentümer beziehungsweise Halter können sich damit das häufige Außerbetriebsetzen und Wiederanmelden ersparen.
Als Halter legen Sie bei der Zulassung des Fahrzeugs einmalig den Zeitraum (mindestens zwei bis maximal elf Monate jährlich) fest, in dem Sie das Fahrzeug benutzen möchten (Betriebszeitraum). Außerhalb dieses Betriebszeitraums darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen und Plätzen stehen, sondern muss sich auf privaten Grundstücken (zum Beispiel in einer Garage) befinden.
Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens als Bruch angegeben. Zum Beispiel bedeutet 05/11, dass das Fahrzeug von Mai bis November benutzt werden darf. Außerhalb des Betriebszeitraums ruht der Versicherungsschutz und auch die Beitragspflicht.
Ein Saisonkennzeichen kann nicht mit anderen Kennzeichenarten (zum Beispiel Oldtimerkennzeichen) kombiniert werden.
Hinweis: Seit dem 01.10.2005 werden die alten Fahrzeugpapiere gegen neue Zulassungsbescheinigungen ausgetauscht.
Verfahrensablauf
Antragstellung
Die Zuteilung eines Saisonkennzeichens müssen Sie als Halter bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Sie können auch einen Vertreter (zum Beispiel Ihren Autohändler) mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen.
Wunschkennzeichen
Wenn Sie das Saisonkennzeichen als Wunschkennzeichen möchten, kann die Reservierung je nach Angebot der Zulassungsbehörde schon vor der Beantragung persönlich, schriftlich, telefonisch oder online erfolgen.
Abstemplung der Kennzeichen
Steht der Zuteilung eines Saisonkennzeichens nichts im Wege, werden die Kennzeichen abgestempelt, das heißt, mit Plaketten für die Hauptuntersuchung und den Zulassungsbereich versehen.
Ihre Versicherung und das Hauptzollamt werden von der Zulassungsbehörde über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.
Änderung des Saisonzeitraums
Wenn Sie den Saisonzeitraum ändern wollen, sind eine neue Versicherungsbestätigung sowie neue Kennzeichenschilder für das Fahrzeug erforderlich.
Fristen
keine
Kosten
Gebühren (28,20 bis 73,40 )
für ein Wunschkennzeichen zusätzlich: (28,20 bis 73,40 )
- EUR 2,60 für eine Vorabreservierung (gegebenenfalls)
- EUR 10,20 für die Zuteilung des Wunschkennzeichens
Ansprechpartner
03421/758 5100
Straßenverkehrsamt
04509 Delitzsch03421/758 5100
Formulare & Online-Dienste
Formulare
Online-Dienste
Benötigte Unterlagen
gültiger Personalausweis oder Reisepass (im Original) mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht für Zulassung und Bekanntgabe eventuell bestehender Kraftfahrzeugsteuerschulden (Formulare & Online-Dienste)
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
bei Firmen
- natürliche Personen: Gewerbeanmeldung
- juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag
bei Minderjährigen: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht der Erziehungsberechtigten sowie deren Personalausweise
Bescheinigung über die gültige und letzte Hauptuntersuchung (HU)
- Wenn die Hauptuntersuchung im Ruhezeitraum fällig war, muss sie im ersten Monat des Betriebszeitraums nachgeholt werden.
bisherige Kennzeichen
Versicherungsbestätigung mit Angabe des Saisonzeitraums
gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (Formulare & Online-Dienste)
Hinweis
Da Sie hochwertige und fälschungssichere Zulassungsbescheinigungen erhalten, legen Sie der Zulassungsbehörde bitte Ihre persönlichen oder betrieblichen Dokumente im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vor. Einfache Kopien genügen in der Regel nicht.
Versicherungsbestätigung
Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.
Sie besteht aus einer siebenstelligen Zeichenkette (so genannte elektronische Versicherungsbestätigung "eVB"). Über diese eVB werden die Versicherungsdaten vom Versicherer durch die Zulassungsbehörde abgerufen, geprüft und im Fahrzeugregister erfasst.
Kennzeichenschilder
Die benötigten Kennzeichenschilder können Sie nach der Antragstellung herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Rechtsgrundlage
- § 10 Absatz 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) – Besondere Kennzeichen
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)