Allgemeine Informationen

Hausschlachtungen und gewerbliche Schlachtungen unterliegen fleischhygienerechtlichen Vorschriften. Diese gesetzlichen vorgeschriebenen Untersuchungen der Schlachttiere und des Fleisches werden von dem im jeweiligen Fleischhygienebezirk zuständigen amtlichen Tierarzt bzw. amtlichen Fachassistent vorgenommen.

Dafür werden Gebühren nach der Fleischhygiene-Gebührensatzung erhoben.

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