Allgemeine Informationen
Eine Impfung bietet Ihnen Schutz vor bestimmten Infektionserkrankungen. Nach einer Grundimmunisierung im Säuglings- oder Kleinkindalter müssen Kinder, Jugendliche und Erwachsene regelmäßig Auffrischimpfungen durchführen lassen, damit der notwendige Impfschutz erhalten bleibt.
Die Sächsische Impfkommission gibt Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen heraus und veröffentlicht den Impfkalender für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Freistaat Sachsen.
Empfohlene Schutzimpfungen
Für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene:
- Diphterie (D/d)
- Haemophilus influenzae Typ b (Hib)
- Hepatitis A
- Hepatitis B
- humane Papillomaviren (HPV)
- Influenza
- Masern
- Meningokokken
- Mumps
- Pertussis (aP/ap)
- Pneumokokken
- Poliomyelitis
- Rotaviren
- Röteln
- Tetanus (T)
- Varizellen
Für Erwachsene ab 50 Jahren zusätzlich:
Gürtelrose (Herpes zoster)
Für Erwachsene ab 60 Jahren zusätzlich:
- Pneumokokken
Weiterführende Informationen
- Sächsischer Impfkalender - Sächsische Landesärztekammer
- Sachsen impft – Vorbeugen durch Schutzimpfungen
- Schutzimpfungen
- Impfempfehlungen - Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Voraussetzungen
Die Ärztin oder der Arzt überprüft vor jeder Impfung, ob die Impfung notwendig ist und ob Sie gesund sind.
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt oder das Gesundheitsamt. Hier werden Sie beraten und geimpft. Durchgeführte Impfungen werden in den Impfausweis eingetragen.
Impfungen werden beim Gesundheitsamt in Delitzsch (Richard-Wagner-Str. 7a, Haus A, EG) und Torgau (Südring 17, „Michelhaus“, EG) durchgeführt.
Zuständigkeiten
Wenn Sie Fragen zu Impfungen haben, können Sie diese gern in der Impfsprechstunde des Gesundheitsamtes anbringen. Dazu muss ein termin vereinbart werden.
- Für Kinder und Jugendliche wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes (KJäD).
- Für Erwachsene wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner des Amtsärztlichen Dienstes.
Fristen
keine
Kosten
Die Kosten für empfohlene Impfungen werden im Allgemeinen von den Krankenversicherungen übernommen.
Bei beruflicher Indikation oder privater Krankenversicherung müssen die Kosten für den entsprechenden Impfstoff getragen werden.
Ansprechpartner
impfen@lra-nordsachsen.de
Sachbearbeiterin amtsärztlicher Dienst
Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst
Zimmer: 1.OG, 213
(Standort: Torgau)
Sachbearbeiterin Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Sachgebiet Kinder-, Jugend- und Zahnärztlicher Dienst
Zimmer: 205
(Standort: Torgau)
Assistentin ärztlicher Dienst
Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst
Haus: A
Zimmer: 1.OG, 233
(Standort: Delitzsch)
SB Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Sachgebiet Kinder-, Jugend- und Zahnärztlicher Dienst
Haus: A
Zimmer: 1.OG, 220
(Standort: Delitzsch)
Rechtsgrundlage
- Datenschutzhinweise zu Schutzimpfungen
- § 20 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz, IfSG) – Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über öffentlich empfohlene und zur unentgeltlichen Durchführung bestimmte Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe (VwV Schutzimpfungen)