Allgemeine Informationen

Anzeigen von Schwarzarbeit werden vom Landratsamt bearbeitet, wenn:

  • Dienst- oder Werkleistungen erbracht werden, ohne dass die dafür erforderliche Gewerbeanmeldung vorliegt,
  • Dienst- oder Werkleistungen erbracht werden, ohne dass die erforderliche Reisegewerbekarte erworben wurde,
  • als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen ein  zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe betrieben wird, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein.

Alle anderen Tatbestände des Schwarzarbeitsgesetzes, wie

  • illegale Beschäftigung von Ausländern oder
  • illegale Beschäftigung von Empfängern von Sozialleistungen bearbeitet ausschließlich der Zoll.

Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden, wenn die dabei erbrachten Dienst- oder Werkleistungen einen erheblichen Umfang haben. Liegt kein erheblicher Umfang vor, können die Verstöße im Rahmen der Gewerbeordnung (GewO) oder als unerlaubte Handwerksausübung im Rahmen der Handwerksordnung (HwO) geahndet werden.

Nicht nur der Schwarzarbeiter, sondern auch der Auftraggeber kann mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro belangt werden. 

Da Schwarzarbeit mit ihren schädlichen Auswirkungen einen schwerwiegenden Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Verpflichtungen darstellt, wird ihr im Rahmen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes unter Mitwirkung aller verpflichteten Behörden begegnet.

Das Bekämpfen von Schwarzarbeit ist ein gesetzlicher Auftrag, das Schlichten privat-rechtlicher Streitigkeiten ist nicht Teil davon!

Zuständigkeiten

Die Gewerbebehörde des Landkreises Nordsachsen verfolgt und ahndet Ordnungswidrigkeiten nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.

Für weitere Tatbestände -  etwa wenn Sozialversicherungsbeiträge nicht gezahlt werden, Steuern hinterzogen, Sozialleistungen missbraucht oder Menschen illegal beschäftigt werden - sind das Hauptzollamt oder das Finanzamt zuständig. Für den Raum Nordsachsen sind sowohl die Standorte Leipzig und Dresden zuständig.

Hauptzollamt Dresden
Dienstort Leipzig

Sachgebiet E (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
Hamburger Straße 5
04129 Leipzig

Telefon: 0341 4919-0
Fax: 0341 4919-101

E-Mail: fks-dresden.hza-dresden@zoll.bund.de

De-Mail: poststelle.hza-dresden@zoll.de-mail.de

 

Hauptzollamt Dresden
Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Standort Dresden

Schützenhöhe 24 - 26

01099 Dresden

Postfach 10 02 27

01072 Dresden

Telefon: 0351 4644-0

Fax: 0351 8161-1446

E-Mail: fks-dresden.hza-dresden@zoll.bund.de

De-Mail:poststelle.hza-dresden@zoll.de-mail.de

 

Steuerfahndung Leipzig

Steuerfahndung Leipzig im Internet: https://www.finanzamt.sachsen.de/steuerfahndung-8240.html

Besucheradresse:
Informations- und Annahmestelle
Wilhelm-Liebknecht-Platz 3-4
04105 Leipzig

Hausanschrift:
Nordplatz 11
04105 Leipzig

Telefon: +49 341 559-2881
Telefax: +49 341 559-2505

E-Mail: poststelle@fa-leipzig2.smf.sachsen.de

Ansprechpartner

Nadine Richter

Sachbearbeiterin Gewerberecht

Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht

Haus: B

Marie Mette

Sachbearbeiterin Gewerberecht

Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht

Haus: B

Maria Uhde

Sachbearbeiterin Gewerberecht

Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht

Haus: B

Formulare & Online-Dienste

Rechtsgrundlage

Sächsische Gewerbeordnung

Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG)