Allgemeine Informationen
Anzeigen von Schwarzarbeit werden vom Landratsamt bearbeitet, wenn:
- Dienst- oder Werkleistungen erbracht werden, ohne dass die dafür erforderliche Gewerbeanmeldung vorliegt,
- Dienst- oder Werkleistungen erbracht werden, ohne dass die erforderliche Reisegewerbekarte erworben wurde,
- als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe betrieben wird, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein.
Alle anderen Tatbestände des Schwarzarbeitsgesetzes, wie
- illegale Beschäftigung von Ausländern oder
- illegale Beschäftigung von Empfängern von Sozialleistungen bearbeitet ausschließlich der Zoll.
Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden, wenn die dabei erbrachten Dienst- oder Werkleistungen einen erheblichen Umfang haben. Liegt kein erheblicher Umfang vor, können die Verstöße im Rahmen der Gewerbeordnung (GewO) oder als unerlaubte Handwerksausübung im Rahmen der Handwerksordnung (HwO) geahndet werden.
Nicht nur der Schwarzarbeiter, sondern auch der Auftraggeber kann mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro belangt werden.
Da Schwarzarbeit mit ihren schädlichen Auswirkungen einen schwerwiegenden Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Verpflichtungen darstellt, wird ihr im Rahmen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes unter Mitwirkung aller verpflichteten Behörden begegnet.
Das Bekämpfen von Schwarzarbeit ist ein gesetzlicher Auftrag, das Schlichten privat-rechtlicher Streitigkeiten ist nicht Teil davon!
Zuständigkeiten
Die Gewerbebehörde des Landkreises Nordsachsen verfolgt und ahndet Ordnungswidrigkeiten nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
Für weitere Tatbestände - etwa wenn Sozialversicherungsbeiträge nicht gezahlt werden, Steuern hinterzogen, Sozialleistungen missbraucht oder Menschen illegal beschäftigt werden - sind das Hauptzollamt oder das Finanzamt zuständig. Für den Raum Nordsachsen sind sowohl die Standorte Leipzig und Dresden zuständig.
Hauptzollamt Dresden
Dienstort Leipzig
Sachgebiet E (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
Hamburger Straße 5
04129 Leipzig
Telefon: 0341 4919-0
Fax: 0341 4919-101
E-Mail: fks-dresden.hza-dresden@zoll.bund.de
De-Mail: poststelle.hza-dresden@zoll.de-mail.de
Hauptzollamt Dresden
Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Standort Dresden
Schützenhöhe 24 - 26
01099 Dresden
Postfach 10 02 27
01072 Dresden
Telefon: 0351 4644-0
Fax: 0351 8161-1446
E-Mail: fks-dresden.hza-dresden@zoll.bund.de
De-Mail:poststelle.hza-dresden@zoll.de-mail.de
Steuerfahndung Leipzig
Steuerfahndung Leipzig im Internet: https://www.finanzamt.sachsen.de/steuerfahndung-8240.html
Besucheradresse:
Informations- und Annahmestelle
Wilhelm-Liebknecht-Platz 3-4
04105 Leipzig
Hausanschrift:
Nordplatz 11
04105 Leipzig
Telefon: +49 341 559-2881
Telefax: +49 341 559-2505
E-Mail: poststelle@fa-leipzig2.smf.sachsen.de
Ansprechpartner
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Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht
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