Allgemeine Informationen

Die Aufgaben des Seniorenbeauftragten sind:

  • Wahrnehmung der Senioreninteressen
  • Information der Öffentlichkeit über seniorenspezifische Fragen und Angelegenheiten
  • Förderung der Zusammenarbeit der für die Belange von Senioren tätigen Gremien, Institutionen und Einrichtungen im Landkreis und in den Kommunen
  • Prüfung der Auswirkungen von bestehenden und vorgesehenen allgemeinen Regelungen auf die Lebenssituation von älteren Menschen
  • Anregung zur Umsetzung neuer Ansätze in den Bereichen Wohnen, Kultur, Bildung, Freizeit, Sport, Gesundheit, Verkehr sowie zur Etablierung von neuen Gesellungsformen älterer Menschen
  • Koordinierung generationsübergreifender Maßnahmen

Zuständigkeiten

Der Seniorenbeauftragte ist Anlauf- und Beratungsstelle für allgemeine Anliegen älterer Bürger sowie Vermittler an andere besondere und zuständige Stellen. Bei der Wahrnehmung der Aufgaben berücksichtigt er die unterschiedlichen Sichtweisen und Bedürfnisse von Frauen und Männern.

Es besteht die Möglichkeit, unter der angegebenen Telefonnummer individuelle Termine zu vereinbaren, um Beratungen im Einzelfall auch vor Ort zu erhalten.

Ansprechpartner

Peter Gottschlich

Seniorenbeauftragter

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