Allgemeine Informationen
Schülerinnen und Schüler können aus gesundheitlichen Gründen von der Teilnahme am Sportunterricht freigestellt werden. Über Art und Umfang der Befreiung entscheidet bis zu einer Dauer von vier Wochen die jeweilige Sportlehrkraft.
Ab der Dauer von vier Wochen bedürfen Schulsportbefreiungen aus gesundheitlichen Gründen der Bestätigung durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst. Wenn der Befreiungsgrund offenkundig ist, kann die Schule auf die Vorlage dieser amtsärztlichen Schulsportbefreiung verzichten.
Die durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst ausgefertigte „Kinder- und Jugendärztliche Bescheinigung über die Teilnahme am Sportunterricht“ wird von den Eltern in der Schule vorgelegt.
Bei Fragen können Sie sich auch per Mail an die Kollegen des Gesundheitsamtes wenden unter: Kindergesundheit@lra-nordsachsen.de
Verfahrensablauf
Für die Ausstellung einer Kinder- und Jugendärztlichen Bescheinigung über die Teilnahme am Sportunterricht muss ein (fach-)ärztlicher Befund mit einer Empfehlung zur Sportbefreiung vorliegen, der die Diagnose, die Art der Sportbefreiung (Vollbefreiung oder Teilbefreiung mit Hinweisen zu erforderlichen Einschränkungen) sowie die Dauer der Sportbefreiung enthält.
Der Befund ist dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Landratsamtes zu übermitteln.
Durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst wird die Bescheinigung über die Teilnahme am Sportunterricht ausgestellt und an die Eltern verschickt.
Die Eltern legen die Kinder- und Jugendärztliche Bescheinigung über die Teilnahme am Sportunterricht der Schule vor.
Ansprechpartner
SB Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Sachgebiet Kinder-, Jugend- und Zahnärztlicher Dienst
Haus: A
Sachbearbeiterin Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Sachgebiet Kinder-, Jugend- und Zahnärztlicher Dienst
Haus: A
Sachbearbeiterin Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Sachgebiet Kinder-, Jugend- und Zahnärztlicher Dienst
Sachbearbeiterin Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Sachgebiet Kinder-, Jugend- und Zahnärztlicher Dienst
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Sachbearbeiterin Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Sachgebiet Kinder-, Jugend- und Zahnärztlicher Dienst
Sachbearbeiterin Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Sachgebiet Kinder-, Jugend- und Zahnärztlicher Dienst
Sachbearbeiterin Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Sachgebiet Kinder-, Jugend- und Zahnärztlicher Dienst
Formulare & Online-Dienste
Formulare
Benötigte Unterlagen
ausgefüllter Antrag
aktueller Arztbefund vom Fach- oder Kinderarzt
einschließlich Diagnosestellung, Empfehlung der Dauer der Sportbefreiung und Art der Einschränkungen
Rechtsgrundlage
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zum Schulsport in der jeweils gültigen Fassung
Schulbesuchsordnung, § 3 Befreiung
Merkblatt zur Datenerhebung nach Artikel 5, 6 sowie 13, 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)