Allgemeine Informationen
Sie möchten ein Taxi-Gewerbe betreiben? Neben der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie dafür eine Taxi-Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz.
Als Taxi-Chauffeur dürfen Sie (im Gegensatz zum Mietwagenfahrer) an den bekannten Halteplätzen und Ständen auf Fahrgäste warten, die Fahrzeuge können von Passanten auf der Straße und natürlich auch am Betriebssitz angefordert werden.
Anders als Mietwagen-Betreiber haben Inhaber einer Taxigenehmigung drei Pflichten:
- Betriebspflicht
- Der Taxiunternehmer muss seinen Betrieb aufrechterhalten, gegebenenfalls auch bei Nacht.
- Beförderungspflicht
- Fahrten (auch kurze) dürfen nur abgelehnt werden, wenn dem Fahrer die Beförderung nicht zuzumuten ist (zum Beispiel bei stark alkoholisierten Personen).
- Tarifpflicht
- Innerhalb des für ihn geltenden Pflichtfahrbereiches (im Regelfall die Kreisfreie Stadt oder der Landkreis des Betriebssitzes) richtet sich der Preis für eine Fahrt nach den örtlich festgelegten Beförderungsentgelten.
Taxiausrüstung
Taxen sind im Allgemeinen an der Farbgebung (hell-elfenbein) zu erkennen. Auf das Dach gehört das Taxischild, ins Heckfenster die Ordnungsnummer. Im Wageninneren bringen Sie an gut sichtbarer Stelle die Anschrift Ihres Unternehmens an.
Weitere technische Voraussetzungen: Taxen müssen mit einer Alarmanlage versehen sein und auf der rechten Seite mindestens zwei Türen haben.
Taxameter
Ein Fahrpreisanzeiger (Taxameter) zählt ebenfalls zur Ausstattung eines jeden Taxis. Das Gerät soll so angebracht und beschaffen sein, dass der Fahrgast jederzeit den anfallenden Fahrpreis ablesen kann. Der Taxameter muss den Eichvorschriften entsprechen – beachten Sie die jährliche Prüfpflicht.
Hinweis: Fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach, ob Sie ortsbedingt zusätzliche Genehmigungen benötigen.
Weiterführende Informationen
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Fahrpreisanzeiger - Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Kontakte
- Industrie- und Handelskammern (IHK) Sachsen
- Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr)
Voraussetzungen
Sowohl Taxi-Unternehmer als auch die mit der Geschäftsführung Betrauten haben bestimmte Kriterien zu erfüllen – persönlich, fachlich und finanziell.
Persönliche Zuverlässigkeit
Zur Beurteilung zieht die Genehmigungsbehörde unter anderem Erkenntnisse aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis), dem Gewerbezentralregister sowie dem Fahreignungsregister heran, auch werden Bescheinigungen in Steuersachen und über Beitragszahlungen zur Sozialversicherung oder an die Berufsgenossenschaft geprüft.
Über Einzelheiten zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit informiert Sie die Behörde im Rahmen der Antragstellung.
Fachliche Eignung
Diese kann nachgewiesen werden durch:
- eine Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK)
- (Die IHK stellt entsprechende Fachkundebescheinigungen aus.)
- eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Taxi-Unternehmen
- eine anerkannte gleichwertige Abschlussprüfung (zum Beispiel zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr mit dem Schwerpunkt Personenverkehr oder Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler an der Technischen Universität Dresden)
- Die Prüfung der unter Punkt 2 und 3 genannten Voraussetzungen obliegt der Industrie- und Handelskammer, in deren Zuständigkeitsbereich der Bewerber seinen Wohnsitz hat.
Hinweis: Falls Sie als fachlich geeignete Person die Taxi-Geschäfte führen, nicht aber zugleich auch Inhaber des Unternehmens sind, müssen Sie als Nachweis Ihren Anstellungsvertrag vorlegen.
Finanzielle Leistungsfähigkeit
Die finanzielle Leistungsfähigkeit wird nachgewiesen durch das Eigenkapital zuzüglich der Reserven des Unternehmens. Die Höhe bemisst sich an der Anzahl der für den Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge:
- für das erste Fahrzeug: EUR 2.250
- für jedes weitere Fahrzeug: EUR 1.250
Hinweis: Die Angaben zur finanziellen Leistungsfähigkeit dürfen nicht älter als zwölf Monate sein.
Verfahrensablauf
Vor der Antragstellung
Zur Vorlage bei der Erlaubnisbehörde benötigen Sie eine Reihe von Unterlagen. Die Erfahrung zeigt, dass insbesondere das Einholen des Führungszeugnisses und des Auszugs aus dem Gewerbezentralregister am längsten dauert. Sie sollten daher als erstes diese Unterlagen beantragen.
Antragstellung
Stellen Sie den Antrag persönlich bei der zuständigen Stelle.
- Das Antragsformular kann unter „Dokumente“ abgerufen werden.
- Füllen Sie den Antrag vollständig aus und geben Sie diesen mit den erforderlichen Unterlagen bei der genannten Stelle ab.
- Die Genehmigungsbehörde holt zu Ihrem Antrag Stellungnahmen ein, unter anderem von den Gemeinden, der Industrie- und Handelskammer, der zuständigen Fachgewerkschaft und dem Fachverband des Personenverkehrs.
- Nach Ablauf der Frist für die Stellungnahmen entscheidet die zuständige Stelle über Ihren Antrag; Sie bekommen schriftlich Bescheid.
Fristen
Aktualität der Nachweise
- Stichtag für Eigenkapitalbescheinigung und gegebenenfalls Zusatzbescheinigung: maximal 12 Monate vor Antragstellung
- Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis), Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Auskunft aus dem Fahreignungsregister: nicht älter als 3 Monate
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen: nicht älter als 3 Monate
Kosten
Verfahrensgebühr
- aufwandsabhängig
Gebühren und Auslagen für Registerauskünfte und sonstige Nachweise
Hinweis
Bitte informieren Sie sich über die genaue Höhe der Gebühren bei der für Sie zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Ansprechpartner
03421/758 5100
Straßenverkehrsamt
04509 Delitzsch03421/758 5100
Sachbearbeiterin Personen- und Güterverkehr (Bereich Delitzsch/Eilenburg)
Sachgebiet Straßenverkehrsbehörde
Haus: B
Sachbearbeiterin Personen- und Güterverkehr (Bereich Torgau/Oschatz)
Sachgebiet Straßenverkehrsbehörde
Haus: B
Formulare & Online-Dienste
Formulare
Benötigte Unterlagen
Bescheinigung der Krankenkasse
- über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken- und Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung
Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung
Personalausweis oder Reisepass
- Für ausländische Staatsbürger (außer EU-Angehörige) zusätzlich: Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit berechtigt.
Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Auskunft aus dem Fahreignungsregister
Auszug aus dem Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister (beglaubigte Abschriften)
Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages und Gesellschafterliste oder einen anderen Nachweis der Vertragsberechtigung
- nur bei Personengesellschaften
Bescheinigung in Steuersachen
- durch das Finanzamt am Wohnort und am Betriebssitz
Eigenkapitalbescheinigung (Anlage 1 PBZugV) und ggf. Zusatzbescheinigung (Anlage 2 PBZugV)
Soweit eine andere Person zur Führung der Geschäfte bestellt wird für diese
- Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Auszug aus dem Fahreignungsregister
- Nachweis der fachlichen Eignung und Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis
In der Regel benötigen Sie:
Rechtsgrundlage
- § 47 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) – Verkehr mit Taxen
- Kostenverordnung für den Personenkraftverkehr (PBefGKostV)
- Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenkraftverkehr (BOKraft)