Allgemeine Informationen
Tierärzte und Tierärztinnen, die eine angezeigte Hausapotheke betreiben, können beim örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt weitere Ausfertigungen der Apothekenbescheinigung erhalten.
Einheitliche Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
Weiterführende Informationen
- Einheitlichen Ansprechpartner beauftragen - Amt24-Leistung
Verfahrensablauf
Die Bescheinigung erhalten Sie auf formlose Anfrage beim zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt.
Fristen
keine
Kosten
Verfahrensgebühren (5,00 bis 120,00 )
Ansprechpartner
Amtsleiterin des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Sekretärin
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Haus: B
Zimmer: 5.24
Qualitätsmanagement-Beauftragte, Controlling
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Zimmer: 2. OG, Z. 312
04860 Torgau03421 758-5259
Sachbearbeiterin Haushalt
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Haus: B
Zimmer: Haus B, 514
04509 Delitzsch03421 758-5242
Formulare & Online-Dienste
Rechtsgrundlage
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ), Nr. 1 Tarifstelle 2