Allgemeine Informationen

Wenn Sie sich als Tierarzt niederlassen oder eine tierärztliche Tätigkeit als Angestellter ausüben und dabei eine tierärztliche Hausapotheke betreiben, sind Sie verpflichtet, dies bei der zuständigen Stelle anzuzeigen.

 

Hinweis: Das Betreiben tierärztlicher Hausapotheken ist personengebunden. Angestellte und Stellvertreter können jedoch im Auftrag der Praxis beziehungsweise des Arbeitgebers Medikamente bestellen.

 

Um einen Heimtierausweis auszustellen und die dazugehörigen Tätigkeiten durchzuführen, müssen Tierärzte vom Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt dazu ermächtigt werden. Den entsoprechenden Antrag dazu finden Sie weiter unten. 

 

 

 

 

 

Voraussetzungen

Sie betreiben als Tierarzt oder Tierärztin eine angezeigte Hausapotheke.

Verfahrensablauf

Die Bescheinigung erhalten Sie auf formlose Anfrage beim zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt.

Fristen

keine

Kosten

Verfahrensgebühren (5,00 bis 120,00 )

Ansprechpartner

Frau Dr. Völkel

Leiterin des Sachgebietes Tiergesundheitsschutz/Tierschutz und Tierarzneimittelüberwachung

Sachgebiet Tiergesundheitsschutz/Tierschutz und Tierarzneimittelüberwachung

Frau Hass

Sekretärin

Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Haus: B

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