Allgemeine Informationen
Wenn Sie sich als Tierarzt niederlassen oder eine tierärztliche Tätigkeit als Angestellter ausüben und dabei eine tierärztliche Hausapotheke betreiben, sind Sie verpflichtet, dies bei der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Hinweis: Das Betreiben tierärztlicher Hausapotheken ist personengebunden. Angestellte und Stellvertreter können jedoch im Auftrag der Praxis beziehungsweise des Arbeitgebers Medikamente bestellen.
Um einen Heimtierausweis auszustellen und die dazugehörigen Tätigkeiten durchzuführen, müssen Tierärzte vom Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt dazu ermächtigt werden. Den entsoprechenden Antrag dazu finden Sie weiter unten.
Voraussetzungen
Sie betreiben als Tierarzt oder Tierärztin eine angezeigte Hausapotheke.
Verfahrensablauf
Die Bescheinigung erhalten Sie auf formlose Anfrage beim zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt.
Fristen
keine
Kosten
Verfahrensgebühren (5,00 bis 120,00 )
Ansprechpartner
Leiterin des Sachgebietes Tiergesundheitsschutz/Tierschutz und Tierarzneimittelüberwachung
Sachgebiet Tiergesundheitsschutz/Tierschutz und Tierarzneimittelüberwachung
Sekretärin
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Haus: B
Formulare & Online-Dienste
Formulare
Rechtsgrundlage
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ), Nr. 1 Tarifstelle 2