Allgemeine Informationen

Gemäß der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen (VVVO) vom 03. März 2010 müssen alle landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen, auch Hobbytierhaltungen von:

  • Rindern,
  • Schweinen,
  • Schafen, Ziegen,
  • Einhufern (Pferd, Esel, etc.),
  • Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln

beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Nordsachsen angezeigt werden. Danach erhält jeder Tierhalter eine Registriernummer. Mit dieser können Sie Ihren Tierbestand bei der Sächsischen Tierseuchenkasse melden.

Verfahrensablauf

-> Schriftliche Anzeige der Tierhaltung beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Nordsachsen 

-> Erhalt der Registriernummer

-> Anmeldung Tierbestand bei der Sächsischen Tierseuchenkasse 

Ansprechpartner

Herr Platz

Tiergesundheitsaufseher

Sachgebiet Tiergesundheitsschutz/Tierschutz und Tierarzneimittelüberwachung

Frau Krümmling

Tiergesundheitsaufseherin

Sachgebiet Tiergesundheitsschutz/Tierschutz und Tierarzneimittelüberwachung

Frau Völz-Weißwange

Tiergesundheitsaufseherin

Sachgebiet Tiergesundheitsschutz/Tierschutz und Tierarzneimittelüberwachung

Formulare & Online-Dienste

Online-Dienste

Rechtsgrundlage

Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV), § 26 Anzeige und Registrierung (externer Link, Sie werden weitergeleitet)