Allgemeine Informationen
Wenn Sie den begründeten Verdacht haben, dass gegen das Tierschutzgesetz verstoßen wird, sollten Sie dies unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzeigen. Im Landkreis Nordsachsen ist diese das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt.
Verfahrensablauf
Nach Eingang der Tierschutzanzeige wird geprüft, ob die Beschwerde begründet ist und eine Kontrolle der Tierhaltung erforderlich macht.
Dabei wird auch berücksichtigt, ob bereits Tierschutzverstöße bekannt sind und in der Vergangenheit Kontrollen stattgefunden haben.
Je nach Schwere und Dringlichkeit des Verstoßes wird eine Kontrolle durch Veterinäramt durchgeführt. Werden Verstöße festgestellt, werden die erforderlichen Maßnahmen ergriffen. Diese reichen von konkreten Anordnungen vor Ort (z.B. sofortige Bereitstellung von Wasser) bis hin zur Fortnahme einzelner Tiere oder sogar zur Auflösung des gesamten Tierbestandes und einem Verbot der Tierhaltung.
Ansprechpartner
Sekretärin
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Haus: B
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Rechtsgrundlage
Tierschutzgesetz (externer Link, Sie werden weitergeleitet)