Allgemeine Informationen

Die Trichinenuntersuchung ist Pflicht, wenn Fleisch für den menschlichen Verzehr bestimmt ist.

Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LüVa) des Landkreises Nordsachsen gibt den hiesigen Jagdausübungsberechtigten die Möglichkeit, die gesetzlich vorgeschriebenen Proben von Schwarzwild, Dachs, etc. zur Untersuchung auf Trichinen sowie die Blutproben von Schwarzwild zur Untersuchung auf Afrikanische Schweinepest (ASP) per Briefkasteneinwurf an den Standorten des Landratsamtes in Torgau, Delitzsch, Eilenburg und Oschatz abzugeben. Die Annahme von Blutproben zur Untersuchung auf den ASP-Erreger ist allerdings nur für im Landkreis Nordsachsen erlegtes Schwarzwild möglich

Verfahrensablauf

Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Nordsachsen weist alle Jagdausübungsberechtigten darauf hin, dass auch während der Schließzeit des Landratsamtes zum Jahreswechsel die bei der Erlegung von Wildschweinen vorgeschriebenen Trichinen- und Schweißproben abzugeben sind. Diese gehören ausnahmslos in die dafür vorgesehenen Briefkästen an den Verwaltungsstandorten Delitzsch und Torgau. Die Briefkästen an den Standorten Oschatz und Eilenburg bleiben über Weihnachten und den Jahreswechsel geschlossen. Die Briefkästen in Torgau und Delitzsch werden vom 23. Dezember, 7.30 Uhr, bis zum 30. Dezember, 10 Uhr, zur Abgabe geöffnet und regelmäßig geleert, damit die Untersuchungen durchgeführt werden können. Diese finden am Standort Torgau am 23., 27. und 30. Dezember sowie am Standort Delitzsch am 23. und 30. Dezember jeweils in der Zeit von 8 bis 12 Uhr statt.

 

Die Proben können montags 7.30 Uhr bis freitags 10 Uhr durchgängig auch außerhalb der Öffnungszeiten des Landratsamtes in die dafür vorgesehenen Briefkästen eingeworfen werden.Das Untersuchungsergebnis kann der Jäger online direkt unter  www.lueva.landkreis-nordsachsen.de  abrufen, indem er die Nummer seines Wildursprungsscheines eingibt. Anschließend lässt sich ein entsprechendes Formular ausdrucken, das zusammen mit den Durchschlägen des Wildursprungsscheins als Nachweis über die Untersuchung und deren Ergebnis dient.

Der Kauf von Wildursprungsmarken und –scheinen sowie die Ausgabe von Kabevetten für die Entnahme von Blutproben zur Untersuchung auf ASP inklusive der hierfür nötigen Begleitscheine ist weiterhin über das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt während der Sprechzeiten möglich.

Zuständigkeiten

Für Rückfragen steht das Amt während der Öffnungszeiten unter den Telefonnummern 03421/758-5252 oder 03421/758-5225 zur Verfügung. Schriftliche Anfragen können per E-Mail unter lueva@lra-nordsachsen.de an das zuständige Sachgebiet Fleischhygiene gerichtet werden.

Benötigte Unterlagen

Dokumente

Was es bei der Probenabgabe zu beachten gilt: