Allgemeine Informationen
Die Trichinenuntersuchung ist Pflicht, wenn Fleisch für den menschlichen Verzehr bestimmt ist.
Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LüVa) des Landkreises Nordsachsen gibt den hiesigen Jagdausübungsberechtigten die Möglichkeit, die gesetzlich vorgeschriebenen Proben von Schwarzwild, Dachs, etc. zur Untersuchung auf Trichinen sowie die Blutproben von Schwarzwild zur Untersuchung auf Afrikanische Schweinepest (ASP) per Briefkasteneinwurf an den Standorten des Landratsamtes in Torgau, Delitzsch, Eilenburg und Oschatz abzugeben.
Die Annahme von Blutproben zur Untersuchung auf den ASP-Erreger ist allerdings nur für im Landkreis Nordsachsen erlegtes Schwarzwild möglich.
Kostenübernahme
bei Jagdausübungsberechtigte im Landkreis Nordsachsen werden bei der Abgabe der Trichinenproben auch weiterhin die Gebühren für Schwarzwild übernommen, wenn sie die folgenden beiden Bedingungen erfüllen:
- das Schwarzwild muss in Nordsachsen erlegt worden sein
- die Probenahme zur Untersuchung auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) muss in der digitalen Wildmonitoring-Anwendung dokumentiert werden.
Ist dies nicht der Fall, werden künftig pro untersuchter Probe Verwaltungsgebühren in Höhe von aktuell 19,00 Euro fällig.
Voraussetzungen
Wenn Sie als Jägerin oder Jäger Proben für die amtliche Trichinenuntersuchung von Wildschweinen und Dachsen selbst entnehmen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben beantragen.
Hierfür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- gültiger Jagdschein
- Teilnahmebestätigung einer Schulung zur amtlichen Trichinenprobenentnahme beim Schwarzwild
Der Antrag ist online möglich unter https://mitdenken.sachsen.de/1055659 (zum Öffnen bitte den unterstrichenen Bereich anklicken).
Anleitung zum Online-Antrag
- Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus.
- Laden Sie Ihren aktuellen Jagdschein und die Teilnahmebescheinigung hoch.
- Senden Sie den Antrag ab – Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
- Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie Ihre Erlaubnis auf postalischem Weg.
- Eine Rechnung ist dem Bescheid beigefügt.
Für die Bearbeitung des Antrags wird eine Gebühr in Höhe von 40,00 Euro erhoben.
Anleitung zur Teilnahme am Wildmonitoring
Beim Landratsamt angemeldet wird die Nutzung der Wildmonitoring-Anwendung durch den Revierinhaber. Dieser kann anschließend weitere Jäger des Reviers hinzufügen. Infos zum genauen Ablauf gibt es bei der Unteren Jagdbehörde, erreichbar per E-Mail an UntereJagdbehoerde@lra-nordsachsen.de sowie telefonisch unter 03421/758-5335 oder -5329.
Verfahrensablauf
Die Proben können montags 7.30 Uhr bis freitags 10 Uhr durchgängig auch außerhalb der Öffnungszeiten des Landratsamtes in die dafür vorgesehenen Briefkästen eingeworfen werden, ausgenommen sind Feiertage sowie Schließtage des Landratsamtes.
Das Untersuchungsergebnis kann der Jäger dann online direkt unter www.lueva.landkreis-nordsachsen.de abrufen, indem er die Nummer seines Wildursprungsscheines eingibt.
Anschließend lässt sich ein entsprechendes Formular ausdrucken, das zusammen mit den Durchschlägen des Wildursprungsscheins als Nachweis über die Untersuchung und deren Ergebnis dient.
Der Kauf von Wildursprungsmarken und -scheinen sowie die Ausgabe von Kabevetten für die Entnahme von Blutproben zur Untersuchung auf ASP inklusive der hierfür nötigen Begleitscheine ist weiterhin über das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt während der Sprechzeiten möglich.
Zuständigkeiten
Für Rückfragen steht das Amt während der Öffnungszeiten unter den Telefonnummern 03421/758-5252 oder 03421/758-5225 zur Verfügung. Schriftliche Anfragen können per E-Mail unter lueva@lra-nordsachsen.de an das zuständige Sachgebiet Fleischhygiene gerichtet werden.
Kosten
Kosten für die Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben (40,00 )
Formulare & Online-Dienste
Benötigte Unterlagen
Dokumente
Was es bei der Probenabgabe zu beachten gilt: