Allgemeine Informationen
In Fällen von offener Lungentuberkulose beraten und begleiten wir die Erkrankten sowie Kontaktpersonen in Familien und sozialem Umfeld.
Sowohl während der Behandlung als auch danach werden die Betroffenen betreut und überwacht, um Krankheitsrückfälle oder Weiterverbreitung zu verhindern.
Ärztliche Bescheinigung nach §36 IfSG vor der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften zur Tuberkulosefreiheit und Freiheit von anderen ansteckenden Erkrankungen werden vom Gesundheitsamt ausgestellt.
Ansprechpartner
Tina Thielecke
Sachbearbeiterin Tuberkulosefürsorge
SG Sozialmedizin/Prävention