Allgemeine Informationen
Bei der Unbedenklichkeitsbescheinigung handelt es sich um eine Bescheinigung aus dem Sprengstoffrecht. Mit ihr kann ein Lehrgangsbewerber für einen sprengstoffrechtlichen Fachkundelehrgang seine Zuverlässigkeit und persönliche Eignung gegenüber dem Veranstalter nachweisen.
Die Bescheinigung wird auf Antrag erteilt und ist ein Jahr gültig. Durch die Verwaltungsbehörde wird eine Zuverlässigkeitsprüfung des Antragstellers vorgenommen. Liegen keine rechtlichen Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Antragstellers vor, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt.
Zuständigkeiten
Um Wartezeiten für Sie zu vermeiden, bitten wir im Vorfeld um eine Terminvereinbarung mit den jeweiligen Sachbearbeitern (siehe Ansprechpartner).
Ansprechpartner
Sachbearbeiter Jagd-und Waffenrecht
Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht
(Einzugsgebiet: Torgau)
Sachbearbeiter Jagd- und Waffenrecht
Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht
(Einzugsgebiet: Torgau)
Sachbearbeiterin Jagd- und Waffenrecht
Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht
Haus: B
(Einzugsgebiet: Delitzsch, Eilenburg, Schkeuditz, Taucha)
Sachbearbeiterin Jagd- und Waffenrecht
Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht
Haus: B
(Einzugsgebiet: Delitzsch, Eilenburg, Schkeuditz, Taucha)
Sachbearbeiter Jagd- und Waffenrecht
Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht
(Einzugsgebiet: Oschatz)
Sachbearbeiter Jagd- und Waffenrecht
Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht
Haus: B
(Einzugsgebiet: Delitzsch, Eilenburg, Schkeuditz, Taucha)