Allgemeine Informationen

Bei der Unbedenklichkeitsbescheinigung handelt es sich um eine Bescheinigung aus dem Sprengstoffrecht. Mit ihr kann ein Lehrgangsbewerber für einen sprengstoffrechtlichen Fachkundelehrgang seine Zuverlässigkeit und persönliche Eignung gegenüber dem Veranstalter nachweisen.

Die Bescheinigung wird auf Antrag erteilt und ist ein Jahr gültig. Durch die Verwaltungsbehörde wird eine Zuverlässigkeitsprüfung des Antragstellers vorgenommen. Liegen keine rechtlichen Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Antragstellers vor, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt.

Ansprechpartner

Josefine Müller-Marendowska

Sachbearbeiterin Jagd- und Waffenrecht

SG Allgemeines Ordnungsrecht

Zimmer: 6.25

Kevin Schmidt

Sachbearbeiter Jagd- und Waffenrecht

SG Allgemeines Ordnungsrecht

Zimmer: 0.016

Jens Gebhardt

Sachbearbeiter Jagd-und Waffenrecht

SG Allgemeines Ordnungsrecht

Zimmer: 215