Allgemeine Informationen

Bei der Unbedenklichkeitsbescheinigung handelt es sich um eine Bescheinigung aus dem Sprengstoffrecht. Mit ihr kann ein Lehrgangsbewerber für einen sprengstoffrechtlichen Fachkundelehrgang seine Zuverlässigkeit und persönliche Eignung gegenüber dem Veranstalter nachweisen.

Die Bescheinigung wird auf Antrag erteilt und ist ein Jahr gültig. Durch die Verwaltungsbehörde wird eine Zuverlässigkeitsprüfung des Antragstellers vorgenommen. Liegen keine rechtlichen Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Antragstellers vor, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt.

Zuständigkeiten

Um Wartezeiten für Sie zu vermeiden, bitten wir im Vorfeld um eine Terminvereinbarung mit den jeweiligen Sachbearbeitern (siehe Ansprechpartner).

Die allgemeinen Sprechzeiten finden Sie auf der Startseite der Homepage unter Öffnungszeiten (oder einfach hier klicken).

Ansprechpartner

Frau Müller-Marendowska

Sachbearbeiterin Jagd- und Waffenrecht

Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht

Haus: B

Herr Gebhardt

Sachbearbeiter Jagd-und Waffenrecht

Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht

(Einzugsgebiet: Torgau)

Herr Mansch

Sachbearbeiter Jagd- und Waffenrecht

Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht

(Einzugsgebiet: Torgau)

Herr Schmidt

Sachbearbeiter Jagd- und Waffenrecht

Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht

(Einzugsgebiet: Oschatz)

Herr Weirich

Sachbearbeiter Jagd- und Waffenrecht

Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht

Haus: B

(Einzugsgebiet: Delitzsch, Eilenburg, Schkeuditz, Taucha)

Frau Mai

Sachbearbeiterin Jagd- und Waffenrecht

Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht

Haus: B