Allgemeine Informationen
Der Verfahrenslotse ist eine Person die jungen Menschen mit einer (drohenden) Behinderung und ihre Familien bei der Antragstellung und Wahrnehmung von Eingliederungshilfeleistungen berät, begleitet und unterstützt. Ebenso hilft sie bei der Orientierung im Sozialleistungssystem und vermittelt Kontakte zu Fachdiensten und anderen Leistungsträgern. Das Angebot des Verfahrenslotsen ist kostenlos, unabhängig und kann freiwillig in Anspruch genommen werden.
Voraussetzungen
Wer kann sich an den Verfahrenslotsen wenden?
- Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit (drohender) Behinderung, die noch nicht 27 Jahre alt sind
- Mütter, Väter
- Personensorge- und Erziehungsberechtigte
- Gesetzliche Betreuer/-in; Vormünder
- Pflegeeltern
Ansprechpartner
Frau Bodach
Verfahrenslotsin
Dezernat Soziales und Gesundheit