Allgemeine Informationen

Gäste aus bestimmten Ländern benötigen für ihren Aufenthalt in Deutschland ein Visum, das sie beantragen müssen. Dafür ist es in den meisten Fällen notwendig, dass der Gast eine Verpflichtungserklärung des Gastgebers vorweisen kann.

Möchten Sie eine solche Erklärung abgeben, sollten Sie folgende Hinweise beachten:

  • Mit der Abgabe der Erklärung verpflichten Sie sich der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung gegenüber, die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers zu tragen. Dazu zählen auch die Unkosten für eine Unterkunft sowie für die Versorgung im Krankheitsfall oder bei Pflegebedürftigkeit.
  • Kommt es zu einer zwangsweisen Heimreise Ihres Gastes, so sind Sie auch verpflichtet, die dabei entstehenden Kosten zu tragen.

Achtung! Diese Verpflichtung ist grundsätzlich unwiderruflich und gilt für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren ab Einreise des Gastes. Die Verpflichtung gilt innerhalb dieses Zeitraums auch dann weiter, wenn ein Asylantrag des Gastes Erfolg hat oder ein Aufenthaltstitel aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen erteilt wird.

     

    Voraussetzungen

    Sie müssen finanziell in der Lage sein, sowohl für sich selbst, für alle in Ihrem Haushalt lebenden Familienangehörigen als auch für Ihren Gast zu sorgen.

    Verfahrensablauf

    Die Verpflichtung, für den Lebensunterhalt Ihres Gastes zu haften, erklären Sie persönlich gegenüber der Ausländerbehörde (zuständige Stelle).

    • Füllen Sie die bei der zuständigen Stelle verfügbaren Vordrucke aus und stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen.
    • Senden Sie vorab alle erforderlichen Unterlagen per E-Mail an auslaenderamt@lra-nordsachsen.de.
    • Nach Prüfung der Unterlagen durch die Behörde erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache. Dort unterschreiben Sie das vorgehaltene Formular mit der Verpflichtungserklärung. Ihre Unterschrift wird amtlich beglaubigt. Das heißt, Sie unterzeichnen die Erklärung im Beisein der oder des Bediensteten.
    • Sie erhalten die Verpflichtungserklärung im Original.

    Wichtig! Mit der Verpflichtungserklärung beantragt Ihr Gast in seinem Heimatland ein Visum bei der dortigen deutschen Auslandsvertretung. Bei der Einreise ist die Verpflichtungserklärung mitzuführen. Für den Zeitraum des Besuches muss Ihr Gast krankenversichert sein!

    Zuständigkeiten

    Ausländerbehörde beim Landratsamt, in Dresden, Leipzig und Chemnitz bei der Stadtverwaltung

    Fristen

    Gültigkeit: für die gesamte Dauer des Aufenthalts Ihres Gastes (bis zu 5 Jahre)

    Kosten

    Gebühren (29,00 )

    Ansprechpartner

    Marion Pallgen

    operative Aufgaben

    Sachgebiet Allgemeines Ausländerrecht

    Haus: B

    Formulare & Online-Dienste

    Benötigte Unterlagen

    Einkommensnachweise (zum Beispiel Gehaltsnachweis, Rentenbescheid, Gewinn-/Verlustrechnung, Steuerbescheid)

    Personalausweis oder Reisepass

    Rechtsgrundlage