Allgemeine Informationen

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 21 Waffengesetz (WaffG), Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel

Wenn Sie Schusswaffen oder Munition kaufen und verkaufen möchten, benötigen Sie dafür eine Waffenhandelserlaubnis.  [...]

Die Erlaubnis können Sie entweder für Waffen und Munition aller Art oder nur für einzelne Waffen- und / oder für Munitionsarten beantragen.

Wenn Sie Schusswaffen oder Munition herstellen, bearbeiten oder instand setzen möchten, brauchen Sie eine Waffenherstellungserlaubnis.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für den Waffenhandel

Die Antragstellenden beziehungsweise Leiter eines Betriebes, einer Zweigniederlassung, einer unselbstständigen Zweigstelle müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • persönliche Eignung
  • erforderliche Zuverlässigkeit
  • fachliche Eignung:
    • Eintragung in die Handwerksrolle als Büchsenmachermeister oder
    • Nachweis durch eine Fachkunde-Prüfung

Voraussetzungen für die Waffenherstellung

Um eine Erlaubnis zur Waffenherstellung zu erhalten, müssen die Antragstellenden beziehungsweise Leiter eines Betriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle nachweisen, dass sie

  • persönlich geeignet sind,
  • die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen und
  • die Voraussetzungen für eine erlaubnispflichtige Tätigkeit bei handwerksmäßiger Betriebsweise nach der Handwerksordnung erfüllen.

Weitere Voraussetzungen

Die Antragstellenden müssen:

  • Deutsche sein im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes oder
  • ihren gewöhnlichen Aufenthalt beziehungsweise ihre gewerbliche Niederlassung im Geltungsbereich dieses Gesetzes haben.

Stellvertretungserlaubnis

Benötigen Sie beispielsweise während Ihrer Abwesenheit einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin, so müssen diese die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie Sie.
Als Gewerbeinhaber beantragen Sie in diesem Fall für Ihre Vertretung eine Stellvertretungserlaubnis.

Verfahrensablauf

  • Eine Waffenherstellungs-/Waffenhandelserlaubnis beantragen Sie persönlich bei der zuständigen Stelle.
  • Erkundigen Sie sich vor Antragstellung bitte bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen und Nachweise Sie im Einzelnen vorlegen müssen.

Zuständigkeiten

Um Wartezeiten für Sie zu vermeiden, bitten wir im Vorfeld um eine Terminvereinbarung mit den jeweiligen Sachbearbeitern (siehe Ansprechpartner).

Die allgemeinen Sprechzeiten finden Sie auf der Startseite der Homepage unter Öffnungszeiten (oder einfach hier klicken).

Fristen

Gültigkeit der Erlaubnis

Die jeweilige Erlaubnis erlischt, wenn der Erlaubnisinhaber die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder ein Jahr lang nicht ausgeübt hat.
Die Fristen können aus besonderen Gründen verlängert werden.

Anzeige bei Aufnahme und Einstellung des Betriebs

Sowohl die Aufnahme und Einstellung des Betriebs als auch die Eröffnung und Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle müssen die Erlaubnisinhaber innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Behörde anzeigen.
In der Anzeige über die Betriebsaufnahme oder die Eröffnung einer Zweigniederlassung muss die Person benannt sein, die mit der jeweiligen Leitung beauftragt ist.

Anzeige bei personellem Wechsel

Wird ein Betriebs- oder Niederlassungsleiter eingestellt oder scheidet dieser aus dem Unternehmen aus, hat der Inhaber einer Waffenhandels-/Waffenherstellungserlaubnis dies unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Gleiches gilt bei juristischen Personen (zum Beispiel GmbH, KG, OHG), wenn der durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag berufenen Vertreter wechselt. Gleiches gilt bei juristischen Personen (zum Beispiel GmbH, KG, OHG), wenn der durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag berufenen Vertreter wechselt.

Kosten

Für die Erteilung einer Erlaubnis

190,00 € bis 1.900 €

Für die Fachkundeprüfung vor der IHK

je nach Umfang der beantragten Erlaubnis Gebühr von 125,00 € bis EUR 300,00 €

Ansprechpartner

Jens Gebhardt

Sachbearbeiter Jagd-und Waffenrecht

Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht

(Einzugsgebiet: Torgau)

Marcel Mansch

Sachbearbeiter Jagd- und Waffenrecht

Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht

(Einzugsgebiet: Torgau)

Josefine Müller-Marendowska

Sachbearbeiterin Jagd- und Waffenrecht

Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht

Haus: B

(Einzugsgebiet: Delitzsch, Eilenburg, Schkeuditz, Taucha)

Laura Schroth

Sachbearbeiterin Jagd- und Waffenrecht

Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht

Haus: B

(Einzugsgebiet: Delitzsch, Eilenburg, Schkeuditz, Taucha)

Kevin Schmidt

Sachbearbeiter Jagd- und Waffenrecht

Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht

(Einzugsgebiet: Oschatz)

Formulare & Online-Dienste

Benötigte Unterlagen

Antragsformular (auf Anfrage bei der zuständigen Stelle)

Personalausweis oder Reisepass

Ausländische Staatsangehörige – mit Ausnahme der EU-Angehörigen – benötigen zudem eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit berechtigt. Bei einer vergleichbaren unselbstständigen Tätigkeit als Geschäftsführer einer juristischen oder als Stellvertreter einer natürlichen Person gilt dasselbe

Nachweis der Fachkunde

bei Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind zusätzlich Handelsregisterauszug

weitere Unterlagen

Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen darüber hinaus noch erforderlich sein könnten.

Hinweis: Soweit elektronische Formulare im Amt24 zur Verfügung stehen, rufen Sie diese über die Liste "Formulare/Online-Dienste" oben rechts in der Randspalte ab. Handelt es sich um den Antrag einer juristische Person zum Beispiel GmbH, KG, OHG, müssen die genannten Nachweise sowohl für die juristische Person selbst vorgelegt werden. Mit Ausnahme der Personalpapiere als auch für jede vertretungsberechtigte natürliche Person, wie etwa die Geschäftsführer.

Rechtsgrundlage

  • § 21 Waffengesetz (WaffG) – Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel
  • § 21a WaffG – Stellvertretungserlaubnis
  • § 22 WaffG – Fachkunde
  • § 23 WaffG – Waffenbücher
  • § 15 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) – Umfang der Fachkunde
  • § 16 AWaffV – Prüfung
  • Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ), laufende Nummer 99, Tarifstelle 13