Allgemeine Informationen

Als Waldbesitzer sind Sie verpflichtet, kahlgeschlagene oder stark verlichtete Waldflächen innerhalb von 3 Jahren wieder aufzuforsten. Im Rahmen der gesetzlichen Pflicht zur Wiederaufforstung sind Sie zudem verpflichtet, die Kulturen und Naturverjünungen rechtzeitig und sachgemeäß zu schützen und zu pflegen.

Wenn die Wiederaufforstung innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Jahren nicht zumutbar ist, können Sie bei der Forstbehörde einen Antrag auf Verlängerung der Frist stellen.

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Ihren Antrag können Sie schriftlich oder online stellen (siehe -> Onlineantrag). 

Online-Antrag

  • Melden Sie sich am Servicekonto (Amt24) an. Besitzen Sie noch kein Servicekonto, richten Sie dieses unter "Kostenfreies Servicekonto registrieren" ein.
  • Betätigen Sie die Schaltfläche unter Onlineantrag.
  • Füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen. Zwischengespeicherte Versionen finden Sie unter "Meine Onlineanträge" in Ihrem Servicekonto.
  • Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab. Die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
  • Die Antragsbestätigung finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.

Schriftlicher Antrag

Sie können die Fristverlängerung alternativ auch schriftlich beantragen.

  • Ein schriftlicher Antrag ist formlos möglich. Soweit verfügbar, nutzen Sie zur Antragstellung bereitgestellte Formulare. Reichen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit den erforderlichen Nachweisen bei der zuständigen Stelle ein. Sie können die Unterlagen elektronisch per E-Mail übermitteln an anja.behrens@lra-nordsachsen.de.

Fristen

Den Antrag auf Fristverlängerung müssen Sie vor dem Ablauf der gesetzlichen Frist von 3 Jahren stellen.

Kosten

keine

Ansprechpartner

Anja Behrens

Sachgebietsleiterin Untere Forstbehörde

Sachgebiet Untere Forstbehörde

Haus: 4

Formulare & Online-Dienste

Benötigte Unterlagen

Dokumente

  • Grundbuchblatt oder Pachtvertrag
  • Lageplan
  • Begründung für den Antrag auf Verlängerung

Rechtsgrundlage

§ 20 Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SaechsWaldG)