Allgemeine Informationen

Als "wilden Müll" bezeichnet man Abfall, der nicht ordnungsgemäß entsorgt wurde und nun in der freien Landschaft, in Wäldern oder an anderen öffentlich Orten abgelagert wurde. Hierbei kann es sich um Abfall jeder Art handeln, beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle und Autowracks.

Die illegale Entsorgung von Abfällen ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld bestraft.

Wissenswertes zum Thema Abfall, Wertstoffe und Abfallwirtschaft sowie die Adressen von Abfallzweckverbänden und vieles andere mehr finden Sie auf den Internetseiten des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft.

Voraussetzungen

Der Müll wurde nicht ordnungsgemäß entsorgt und befindet sich in freier Landschaft, in Wäldern oder anderen öffentlichen Orten.

Verfahrensablauf

Wenn Sie illegal entsorgten, "wilden" Müll finden, melden Sie sich bei der oben genannten Stelle (siehe "Zuständige Stelle"). Die weiteren Vorgänge werden dann von dort durchgeführt.

Kosten

Gebührenrahmen (Es fallen keine Gebühren an. )

Ansprechpartner

Rocco Groß

Sachbearbeiter örE

SG Untere Abfall-, Altlasten- und Bodenschutzbehörde

Zimmer: 254

Michael Syska

Sachbearbeiter Abfallrecht / örE

SG Untere Abfall-, Altlasten- und Bodenschutzbehörde

Zimmer: 254

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