Allgemeine Informationen
Als "wilden Müll" bezeichnet man Abfall, der nicht ordnungsgemäß entsorgt wurde und nun in der freien Landschaft, in Wäldern oder an anderen öffentlich Orten abgelagert wurde. Hierbei kann es sich um Abfall jeder Art handeln, beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle und Autowracks.
Die illegale Entsorgung von Abfällen ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld bestraft.
Wissenswertes zum Thema Abfall, Wertstoffe und Abfallwirtschaft sowie die Adressen von Abfallzweckverbänden und vieles andere mehr finden Sie auf den Internetseiten des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft.
Voraussetzungen
Der Müll wurde nicht ordnungsgemäß entsorgt und befindet sich in freier Landschaft, in Wäldern oder anderen öffentlichen Orten.
Verfahrensablauf
Wenn Sie illegal entsorgten, "wilden" Müll finden, melden Sie sich bei der oben genannten Stelle (siehe "Zuständige Stelle"). Die weiteren Vorgänge werden dann von dort durchgeführt.
Kosten
Gebührenrahmen (Es fallen keine Gebühren an. )
Ansprechpartner
Sachbearbeiter örE
SG Untere Abfall-, Altlasten- und Bodenschutzbehörde
Zimmer: 254
04838 Eilenburg03421/758-4180
Sachbearbeiter Abfallrecht / örE
SG Untere Abfall-, Altlasten- und Bodenschutzbehörde
Zimmer: 254
04838 Eilenburg03421 758-4142