Allgemeine Informationen
Als "wilden Müll" bezeichnet man Abfall, der nicht ordnungsgemäß entsorgt wurde und nun in der freien Landschaft, in Wäldern oder an anderen öffentlich Orten abgelagert wurde. Hierbei kann es sich um Abfall jeder Art handeln, beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle und Autowracks.
Die illegale Entsorgung von Abfällen ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld bestraft.
Wissenswertes zum Thema Abfall, Wertstoffe und Abfallwirtschaft sowie die Adressen von Abfallzweckverbänden und vieles andere mehr finden Sie auf den Internetseiten des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft weiter unten.
Voraussetzungen
Der Müll wurde nicht ordnungsgemäß entsorgt und befindet sich in freier Landschaft, in Wäldern oder anderen öffentlichen Orten.
Verfahrensablauf
Wenn Sie illegal entsorgten, "wilden" Müll finden, melden Sie sich bei den weiter unten auf der Seite genannten Ansprechpartnern oder schreiben eine E-Mail an: umweltwacht@asg-nordsachsen.de. Alternativ können Sie auch die Abfall-App des Landkreises dafür nutzen. In der App gibt es einen Mängelmelder. Mithilfe des Melders können Sie den Standort markieren, den Sachverhalt kurz schildern und ein Foto von der Stelle machen. Den Link zur App finden Sie unter Online-Dienste.
Kosten
Gebührenrahmen (Es fallen keine Gebühren an. )
Ansprechpartner
Sachbearbeiterin Abfallrecht/Umweltinspektion
Sachgebiet Abfall, Altlasten und Bodenschutz
Haus: 4
Sachbearbeiterin Abfallrecht/Umweltinspektion
Sachgebiet Abfall, Altlasten und Bodenschutz
Haus: 4