Allgemeine Informationen

Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) muss Ihnen als Ersatz eine neue ausgestellt werden.

Es besteht die Möglichkeit den Status der Ersatzausstellung telefonisch und persönlich bei Ihrer KFZ- Zulassungsstelle nachzufragen. Somit erfahren Sie, ob der Ersatz bereits abholbereit ist.

Voraussetzungen

Sie haben einen Ersatz der Zulassungsbescheinigung beantragt.

Verfahrensablauf

Den Status der Ersatzausstellung erfragen Sie telefonisch, persönlich oder per E-Mail bei Ihrer KFZ-Zulassungsbehörde.

Zuständigkeiten

Kfz-Zulassungsbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes

Ansprechpartner

Service-Hotline Straßenverkehrsamt

03421/758 5100

Straßenverkehrsamt

Rechtsgrundlage

§ 14 Fahrzeug-Zulassungsverordnung