FAQ
Bis 2029 werden in Nordsachsen mehr als 55.000 Adresspunkte mit Glasfaser versorgt. Hierbei handelt es sich um ein diskriminierungsfreies Daten-Hochgeschwindigkeitsnetz. Kein Eigentümer, der das Angebot des kostenfreien Anschlusses wählt, muss sich an das Unternehmen „Telekom“ binden.
Glasfaser ist die Zukunft im Bereich Kommunikation. Highspeed-Internet, Fernsehen in Ultra HD und Telefonieren mit höchster Sprachqualität – das gibt es alles gleichzeitig über einen Anschluss. Mit dem modernen Glasfasernetz der Telekom werden Download-Geschwindigkeiten von bis zu 1.000 MBit/s und Upload-Geschwindigkeiten von bis zu 500 MBit/s möglich.
Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Breitbandausbau im Landkreis Nordsachsen.
Unter gefördertem Ausbau versteht man kommunale Projekte, die mit Hilfe von Bund- und/oder Landesmitteln umgesetzt werden. Um eine Förderung zu erhalten, müssen strenge Vorgaben eingehalten werden. Der geförderte Ausbau kann nur dort in Betracht gezogen werden, wo im Vorfeld durch ein Markterkundungsverfahren ein Marktversagen festgestellt wurde. Es kann somit keine Förderung in Gebieten erfolgen, in denen durch ein Telekommunikationsunternehmen ein Ausbau innerhalb der nächsten drei Jahre geplant ist oder bereits umgesetzt wird. Zudem setzen die Förderrichtlinien Aufgreifschwellen voraus, wodurch eine Förderung nur dann erfolgen kann, wenn eine definierte Mindestdownloadrate nicht erreicht wird. Im aktuell laufenden Graue-Flecken-Programm kann eine Förderung nur für Adresspunkte in Erwägung gezogen werden, wo die Downloadrate weniger als 100 Mbit/s beträgt.
Beim eigenwirtschaftlichen Ausbau errichten die Telekommunikationsunternehmen das Glasfasernetz ohne jegliche Fördermittel. Die Unternehmen finanzieren die Projekte selbst. Um das Risiko der hohen Investitionen zu senken, erfolgt vor Beginn der Bauarbeiten in den meisten Fällen eine Vorvermarktung. Hierbei werden die Eigentümer über die Maßnahmen informiert. Es besteht die Möglichkeit mit dem Unternehmen einen Versorgungsvertrag zu schließen. In vielen Fällen werden dem Eigentümer dadurch die Kosten für den Hausanschluss erlassen. In Bereichen, in denen einen eigenwirtschaftlicher Ausbau geplant ist oder stattfindet, erfolgt kein geförderter Ausbau.
Um das Ziel des eigenwirtschaftlichen Ausbaus zu realisieren, erhalten die Bürger in den Kommunen die Möglichkeit, ihren kostenlosen Glasfaseranschluss zu beauftragen. Im Regelfall müssen sich 30 bis 35 Prozent der Haushalte für einen Anschluss im Ausbaugebiet entscheiden, damit der tatsächliche Ausbau des gesamten geplanten Gebietes erfolgen kann.
Die Vorteile des eigenwirtschaftlichen Ausbaus sind umfangreich. Zunächst einmal ist es für alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland von Vorteil, wenn Steuermittel für den Ausbau der Glasfaserinfrastruktur nur sehr begrenzt zu Einsatz kommen. Die Steuermittel, die dadurch nicht eingesetzt werden müssen, können für andere Investitionen beispielsweise in Bildung oder Kultur genutzt werden. Neben der finanziellen Entlastung ergeben sich weitere Vorteile. So ist der eigenwirtschaftliche Ausbau losgelöst von förder- und vergaberechtlichen Regelungen, sodass die Projekte in wesentlich kürzerer Zeit umgesetzt werden können. Der Anschluss ist somit schneller nutzbar. Zudem ist es für den eigenwirtschaftlichen Ausbau unerheblich, wie die derzeitige Versorgungslage ist. Gebiete, welche nicht förderfähig wären, profitieren somit ebenfalls von einem Glasfaseranschluss.
- Entlastung für den Steuerzahler
- Schnellere Projektumsetzung
- Ausbau von Adresspunkte ohne Berücksichtigung der derzeitigen Versorgung
- Keine Einhaltung von förderrechtlichen oder vergaberechtlichen Regelungen
Der Landkreis baut und betreibt die neue digitale Infrastruktur nicht selbst und ist auch nicht deren Eigentümer. Er vergibt stattdessen Konzessionen für den Netzaufbau und Netzbetrieb an Telekommunikationsunternehmen. Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung hat die Telekom den Zuschlag für alle 3 Projektgebiete erhalten.
Eigentümer in den Ausbaugebieten können sich unter folgendem Link für einen kostenfreien Hausanschluss registrieren:
Mit einem Glasfaseranschluss nutzen Sie einen zukunftssicheren Internetanschluss, der für die kommenden Jahrzehnte den Standard bilden wird.
- Aufwertung Ihrer Immobilie
- Datenübertragung ohne Verluste
- Übertragung in Echtzeit ohne Verzögerung
- Stabiler und leistungsstarker Anschluss
- Zukunftssichere Infrastruktur
- Maximale Qualität
- Lichtgeschwindigkeit für Streaming Dienste
- Umweltfreundlicher – keine elektromagnetischen Strahlungen
Nein. Glasfaser nutzt lediglich Licht zur Datenübertragung und gibt somit keine schädlichen Strahlungen ab.
Ein Rückbau im Zuge des Glasfaserausbaues erfolgt nicht. Niemand wird zum Wechsel „gezwungen“. Es gibt Ankündigungen derzeitiger Grundversorger – in Ortslagen mit kompletter Glasfaserversorgung – die Abschaltung wegen der damit verbunden sinnvollen Energieeinsparung im Blick zu haben. Das geht aber nicht, ohne vorher Bestandkunden zu kontaktieren und hat mit den jetzigen Aktivitäten nichts zu tun.
Für den Ausbau werden vorhandene Leitungswege, Schächte, Leerrohre oder Sammelkanäle genutzt. Tiefbauarbeiten werden nur dort stattfinden, wo nötig.
Im Vorfeld der Bauarbeiten werden die Eigentümer von einem Techniker, des mit dem Ausbau beauftragten Unternehmens, kontaktiert. Dieser bespricht mit Ihnen vor Ort die konkreten Baumaßnahmen an Ihrer Immobilie und holt die finale Eigentümerzustimmung dafür ein. Sollten Sie die Zustimmung versagen, endet die Glasfaserleitung an Ihrer Grundstücksgrenze. Wir empfehlen allen Eigentümern von dem Angebot der kostenlosen Herstellung eines Glasfaseranschlusses Gebrauch zu machen. So sind Sie in Zukunft mit einem Daten-Hochgeschwindigkeitsnetz ausgestattet und profitieren gleichzeitig von einer Werterhöhung Ihrer Immobilie.
Eine Schadensregulierung kann ausschließlich nur zwischen Verursacher und Geschädigten erfolgen. Sollte an Ihrem Eigentum bei der Herstellung des Glasfaseranschlusses ein Schaden entstanden sein, geben Sie diesen Sachverhalt bitte an das ausbauende Unternehmen zu Protokoll. Für entstandene Schäden im öffentlichen Bereich wenden Sie sich bitte zur Regulierung an Ihre Stadt/Gemeinde.
Im Rahmen des aktuellen Förderprojekts oder während der Vorvermarktungsphase privater Anbieter ist der Hausanschluss für Sie oft kostenlos. Spätere Anschlüsse können mehrere tausend Euro kosten.
Der geförderte Ausbau umfasst nicht die Verlegung der Leitungen innerhalb des Gebäudes. Die jeweiligen Telekommunikationsunternehmen bieten hierfür meist optionale Installations- und Servicepakete an. Die Bereitstellung des Netzanschlusses darf jedoch rechtlich nicht davon abhängig gemacht werden, dass Sie solche kostenpflichtigen Zusatzdienste nutzen.
Im Anschluss an die Tiefbauarbeiten wird die Glasfaser in die (bereits vorhandenen) Rohre eingezogen. In einem Folgetermin werden die Glasfaserkabel im Gebäude und im Netzverteiler angeschlossen. Neben der bestehenden Telefondose wird eine Glasfaserdose installiert, an der der Router angeschlossen wird. Grundsätzlich muss das Lichtsignal der Glasfaser in ein elektronisches Signal „übersetzt“ werden, welches Telefone bzw. Computer „verstehen.“
Hierfür gibt es unterschiedlichste Lösungen, die zwischen Dienstanbieter und Ihnen passgenau gefunden werden. Die angeschlossenen Geräte benötigen Strom, so dass ein Standort in der Nähe einer Steckdose gefunden werden muss.
Bitte stimmen Sie sich mit Ihrer Hausverwaltung oder den Eigentümern Ihrer Immobilie ab.
Das wirkt auf den ersten Blick ungerecht, hat aber einen klaren rechtlichen Hintergrund. Als Kommune dürfen wir Steuergelder für den Ausbau nur dort einsetzen, wo ein sogenanntes Marktversagen vorliegt. Das bedeutet: Ein staatlicher Zuschuss ist rechtlich nur erlaubt, wenn die privaten Telekommunikationsunternehmen von sich aus kein schnelles Internet ausbauen.
Der entscheidende Unterschied zwischen Ihnen und Ihrem Nachbarn liegt meist an der Bandbreite, die zum Zeitpunkt der offiziellen Markerkundung bei Ihnen gemessen wurde. Lag diese über einem bestimmten Grenzwert, gilt die Versorgung rechtlich als ausreichend – auch wenn sich das im Alltag anders anfühlt.
Entweder ist Ihr Anschluss bereits mit mehr als 100 MBit/s im Download versorgt, oder ein Telekommunikationsunternehmen hat im Markterkundungsverfahren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau gemeldet. In diesem Fall wird Ihr Wohngebiet ohne staatliche Förderung ausgebaut. Unbebaute Grundstücke, Gartenanlagen, Garagen und Ruinen sind grundsätzlich nicht förderfähig.
Wenn Ihr Grundstück nicht förderfähig ist, können Sie sich direkt an das zuständige Ausbauunternehmen wenden, um Ihr Interesse anzumelden. Das Unternehmen prüft dann die Möglichkeiten für einen nachträglichen Anschluss und informiert Sie über die anfallenden Kosten sowie den Ablauf der Verlegung.
Die ersten Bürgerinformationsveranstaltungen in verschiedenen Städten und Gemeinden wurden bereits im Mai gestartet. Diese werden fortlaufend weitergeführt. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite unseres Landkreises.
Weitere Fragen können Sie gern per E-Mail an: breitband@lra-nordsachsen.de stellen oder telefonisch unter der Rufnummer: 03421/758-1086.