Allgemeine Informationen
Das Bildungs- und Teilhabepaket soll Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen oder Sozialleistungsbezug ermöglichen, gleichberechtigt Angebote in der Schule und in der Freizeit wahrzunehmen.
Alle Kinder sollen in ihrer Freizeit Sport treiben und musizieren können, geeignete Hilfe beim Lernen und den nötigen Schulbedarf bekommen, Schulessen erhalten und an Schulausflügen teilnehmen können. Ihre Kinder können auch über die schulischen Angebote hinaus eine gezielte Unterstützung durch die Lernförderung erhalten.
Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
Unterstützt werden Aufwendungen für:
- eintägige Ausflüge der Schule/der Kindertageseinrichtung
- mehrtägige Klassenfahrten der Schule/der Kindertageseinrichtung
Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
Es gibt einen Zuschuss für Lernmaterialien (zum Beispiel zum Kauf des Schulranzens, des Sportzeugs oder von Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial). Dieser wird in zwei Beträgen ausgezahlt:
- Februar 2024 – EUR 65,00
- August 2024 – EUR 130,00
Der Zuschuss erhöht sich jährlich mit dem gleichen Prozentsatz wie der Regelbedarf.
Hinweis: Für diese Leistungen müssen Sie dann einen Antrag stellen, wenn Sie Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Schülerbeförderungskosten
Getragen werden die Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule, die den gewählten Bildungsgang anbietet, wenn die Kosten nicht bereits von anderer Seite übernommen werden.
Lernförderung
Die tatsächlichen Kosten für eine notwendige außerschulische Lernförderung, wenn der Bedarf hierfür von der Schule bestätigt wird und es keine vergleichbaren schulischen Angebote gibt.
Hinweis: Lernförderung muss im Vorfeld beantragt werden. Nutzen Sie dafür das Formular Antrag auf Lernförderung.
Mittagsverpflegung
Übernommen werden die Aufwendungen zum gemeinsamen Mittagessen in der Schule und in der Kindertagesstätte.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Es handelt sich um eine Pauschale für Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen, Musikschulen und weiteren Freizeitbereichen in Höhe von EUR 15,00 pro Monat.
Weiterführende Informationen
- Das Bildungspaket – Mitmachen möglich machen - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes haben Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen und Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahre (für Leistungen der Teilhabe unter 18 Jahre) bei Bezug von von:
- Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunhterhalt/Grundsicherung bei Erwerbsminderung)
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
Schülerinnen und Schüler sind alle Personen unter 25 Jahren, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Wenn Sie zu den Antragsberechtigten zählen und die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie einen Rechtsanspruch auf die Leistungen des Bildungspakets.
Sonstige Voraussetzungen
Für die Übernahme von Beförderungskosten:
- Das Kind fährt zur nächstgelegenen Schule mit dem gewählten Bildungsgang. Als nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsgangs gilt auch eine Schule, die aufgrund ihres Profils gewählt wurde, soweit aus diesem Profil eine besondere inhaltliche oder organisatorische Ausgestaltung des Unterrichts folgt; dies sind insbesondere Schulen mit naturwissenschaftlichem, musischem, sportlichem oder sprachlichem Profil sowie bilinguale Schulen und Schulen mit ganztägiger Ausrichtung.
- Dies trifft zu, wenn die Kosten nicht anderweitig abgedeckt werden, etwa durch einen Zuschuss der Kommune.
Für die Übernahme von Kosten für Lernförderung:
- Die Schule bestätigt die Notwendigkeit.
- Es bestehen keine vergleichbaren schulischen Angebote.
- Die Lernförderung muss angemessen und geeignet sein, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele des gewählten Bildungsgangs zu erreichen. Auf eine Versetzungsgefährdung kommt es dabei nicht an.
Verfahrensablauf
Sozialhilfe
Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten Sie, sofern Sie leistungsberechtigt sind und den Bedarf nachgewiesen haben. Für Leistungen der Lernförderung müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Kinderzuschlag und Wohngeld
Für alle Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Wie und wo können Sie den Antrag stellen?
- Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung.
- Erforderliche Formulare finden Sie in der Rubrik Formulare & Online-Dienste.
- Füllen Sie die Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen.
- Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich in einem der Bürgerbüros des Landratsamtes ab.
- Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.
Wie können Ihre Kinder die Angebote nutzen?
Unterstützungen aus dem Bildungspaket erhalten Sie in der Regel als Sach-, Geld- oder Dienstleistung, zum Beispiel als Gutschein. Der Zuschuss für den Schulbedarf wird direkt an Sie ausgezahlt.
Zuständigkeiten
Bei Bezug von
- Bürgergeld
ist das Jobcenter Nordsachsen und bei Bezug von
- Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunhterhalt/Grundsicherung bei Erwerbsminderung)
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
ist das Sozialamt für die Bearbeitung Ihres Antrages zuständig.
Ansprechpartner
Sachgebietsleiterin
Sachgebiet Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Bildung und Teilhabe
SB Bildung und Teilhabe (Beilrode, Dommitzsch, Löbnitz, Schkeuditz, Schönwölkau, Torgau, Wiedemar)
Sachgebiet Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Bildung und Teilhabe
SB Bildung und Teilhabe (Dahlen, Elsnig, Jesewitz, Liebschützberg, Mügeln, Oschatz, Taucha)
Sachgebiet Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Bildung und Teilhabe
SB Bildung und Teilhabe (Arzberg, Bad Düben, Belgern-Schildau, Cavertitz,Dreiheide, Krostitz, Laußig, Mockrehna, Naundorf, Rackwitz, Schkeuditz, Trossin, Wermsdorf, Zschepplin)
Sachgebiet Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Bildung und Teilhabe
Formulare & Online-Dienste
Formulare
Benötigte Unterlagen
Antrag auf Gewährung von Leistungen zur Bildung und Teilhabe
Die Anträge und Formulare finden Sie in der Rubrik Formulare & Online-Dienste.
Nachweis der notwendigen Kosten
Für den Nachweis der notwendigen Kosten zur Teilnahme an Ausflügen, Klassenfahrten oder für eine Lernförderung benötigen Sie zusätzlich eine Bestätigung der Schule oder Kindertageseinrichtung. Diese finden Sie ebenfalls in der Rubrik Formulare & Online-Dienste.
Welche Unterlagen und Nachweise gegebenenfalls darüber hinaus erforderlich sind, teilt Ihnen die zuständige Stelle mit.
Rechtsgrundlage
- § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG) – Leistungen für Bildung und Teilhabe
- § 34, 34a Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)