Allgemeine Informationen
Im Landkreis Nordsachsen werden derzeit 50 Industrial Emissions Directive-Anlagen (IED) betrieben, die der Industrieemissions-Richtlinie 2010/75/EU unterliegen. Diese Richtlinie der Europäischen Union beinhaltet Regelungen zu Genehmigung, Betrieb, Stilllegung und Überwachung von Industrieanlagen, welche im Anhang 1 der 4. BImSchV gesondert ausgewiesen werden. Ziel ist es, hierdurch die Umweltverschmutzung durch die Industrietätigkeiten der IED-Anlagen zu vermeiden, zu vermindern und soweit wie möglich zu beseitigen.
Um welche Anlagen und Betriebe es sich dabei handelt finden Sie auf der Immissionsschutz-Übersichtsseite (direkter Link, bitte auf den unterstrichenen Bereich klicken).
Im Folgenden sind aktuelle Genehmigungsbescheide zur Einsicht eingestellt (siehe unter Downloads).
Ansprechpartner
Stellv. Sachgebietsleiterin, Sachbearbeiterin IED-Anlagen
Sachgebiet Immissionsschutz
Haus: 4
Formulare & Online-Dienste
Rechtsgrundlage
Gemäß § 10 Abs. 8a S. 1 BImSchG sind immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbescheide öffentlich bekannt zu machen. Zudem sind die Überwachungsberichte von IED-Anlagen der Öffentlichkeit nach § 52a Abs. 5 S. 3 BImSchG zugänglich zu machen.